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1372 März 12. und 1373 Mai 26. Konrad von Hohenlohe-Brauneck verpflichtet sich zum Wiederkauf der Würzburgischen Lehen der an Philipp v. Bickenbach verkauften Veste Neuhaus wie der Dörfer Markelsheim und Igersheim binnen 20 Jahren. Mon. bo. 42, 551.

1379. Otto Capellanus novae domus stiftet einen Jahrstag in das Dominikanerkloster zu Mergentheim. (Nekrol.)

1379. Raban Rude, Vogt zu dem Neuen Haus. O.R. 24, 64.

1390. Götz v. Brauneck, Dompropst zu Trier, erhält Neuhaus von Würzburg zu Lehen. W. F. 1851, S. 17.

1391. Konz v. Berlichingen, welcher ein Anlehen von 3000 fl. Gold auf Schloß Neuhaus und Zugehör an Johann Grafen v. Schwarzburg zu fordern hat, erhält solches von dessen Sohn Graf Günther. W. F. 5, 223.

1394 Juni 21. Der Bischof v. Bamberg, Burggraf Friedrich v. Nürnberg, und Graf Johann zu Wertheim entscheiden zwischen Pfalz und Würzburg über die Lehenshoheit der Vesten Neuhaus und Brauneck: jenes soll bei Würzburg bleiben, dieses aber bei Pfalz zur Widerlegung der von Gottfried und Konrad v. Hohenlohe den Pfalzgrafen vermachten Lehenschaft Neuhaus. M. Z. 5, 325. Reg. bo. 11, 19.

1394. Dezember 1. Die Grafen Johann Günther und Günther von Schwarzburg bekennen, daß ihnen der Bischof Gerhard v. Würzburg die Veste und Herrschaft Neuhaus und das Gericht und die von denen v. Brauneck hergebrachten Rechte zu Mergentheim verliehen habe und verpflichten sich, demselben die genannte Veste offen zu halten. Reg. bo. 11, 27.

1396. Bischof Gerhard v. Würzburg läßt einige Domherren gefangen auf Neuhaus bringen. (B.)

1398. Die Grafen v. Schwarzburg, welche sich mit der ihrem Vetter, Bischof Gerhard v. Würzburg, im Markgrafenkrieg geleisteten Hilfe aller Mittel entblößt hatten, verpfänden Neuhaus auf einjährige Wiederlösung an DO. um 7000 fl. rhein. W. F. 1851, S. 17.

1401 u. 1402. Erneuerung der Belehnungen von 1394. (B.)

1405. Die Grafen v. Schwarzburg erhalten vom DO. weitere 200 Gulden auf Neuhaus geliehen. St.A.

1407. Graf Günthers Schuldverschreibung von 3100 Gulden auf den Kaufschilling von Neuhaus. St.A.

1408. 1409. Das Landgericht zu Würzburg und das Hofgericht zu Heidelberg bestätigen die Verpfändung von 1398 und weitere Pfandschaftsansprüche DO.s an Neuhaus. W. F. 1851, S. 18. St.A.

1411. Graf Günther v. Schwarzburg verkauft mit Einwilligung von Albrecht v. Hohenlohe, Konrad v. Weinsberg, Anna v. Weinsberg, geb. Hohenlohe, und Margarete v. Schwarzburg, geb. Brauneck, die Burg und Herrschaft Neuhaus, unter Vorbehalt des Wiederkaufs, welches Jahr er wolle, um 15.100 fl. an DO. W. F. 1851 S. 18. Er verzichtet bald darnach auf die Wiederlösung. Bischof Johann v. Würzburg, indem er als Lehensherr diesem Kauf seine Zustimmung gibt, behält sich den Wiederkauf um dieselbe Summe vor. Dem DO. gestattet er, 300 fl. an Zwinger, Mauern, der Kapelle und dem Brunnen auf dem Schloß oder in den Dörfern, die dazu gehören, zu verbauen. St.A.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 597. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0597.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)