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1219 Nov. 2. Nürnberg. König Friederich II. nimmt das Kloster Scehftirsheim in seinen und des Reiches unmittelbaren und unveräußerlichen Schutz, bestätigt insbesondere die von dessen Gründer, Herzog Friederich v. Rothenburg, dahin gestifteten Güter und verbietet jedwede Beeinträchtigung seiner Personen und Rechte. U.B. 3, 87.

1221 März 9. Bari. Urkunde Kaiser Friederichs II., völlig gleichlautend mit der vorigen. U.B. 3, 124.

1225. Ruker, Kanonikus im Stift Neumünster zu Würzburg, überläßt um seiner Seele Heil willen durch seinen Salmann, Gottfried v. Hohenlohe, und seinen Vormund, Ruker den Kremser, einige seiner Güter dem Kloster Schäftersheim. U.B. 3, 162.

1225 Mai 21. Würzburg. König Heinrich VII. nimmt das auf seinem Erbeigenthum gegründete Kloster Schepffirsheim in seinen und des Reichs unveräußerlichen Schutz, verbietet dasselbe irgendwie zu beeinträchtigen und verordnet für den Fall seiner Abwesenheit aus der Gegend den Schultheißen L. v. Rothenburg als seinen Stellvertreter. U.B. 3, 173.

1226. Die Witwe Irmengard aus Würzburg übergibt zu ihrem und ihres Gemahls Seifried v. Rettersheim (BA. Ochsenfurt) Seelenheil gewisse Güter in Bolshalden und Rettersheim an die Kirche zu Sceftirsheim mit der Bestimmung, daß von den Einkünften jährlich 10 Pelze aus Ziegenfellen für die Klosterfrauen angeschafft, die alten den Armen geschenkt, der Rest aber für Butter und andere Bedürfnisse der Klosterfrauen verwendet werden solle. Unter den Zeugen: Heinrich der Pförtner (in Sch.?) Sifrid Propst in Schäftersheim. U.B. 3, 191.

1230. In einem Sühnvertrag zwischen den Brüdern Gottfried und Konrad v. Hohenlohe wird bestimmt, daß alle Einkünfte ihrer Mutter (Richza, welche wohl im Kl. Schäftersheim lebte Wib. 4, 21.) nach deren Tod ein Jahr lang dem Kloster zu Gute kommen sollen. U.B. 3, 275.

1238. Bischof Hermann v. Würzburg ordnet das Kl. Schäftersheim dem Abt von Zell (Oberzell bei Würzburg) unter. Wib. 2, 43.

1244. Kloster Komburg verkauft seine Güter in Weikersheim und Schäftersheim an Gottfried v. Hohenlohe und seine Erben. U.B. 4.

1245. Pabst Innocenz IV. bestätigt den zwischen dem Abt von Oberzell und dem Kloster Schäftersheim geschlossenen Vertrag über den Umfang, in welchem das letztere jenem untergeben sein soll. U.B. 4.

c. 1250. Kraft v. Rettersheim trägt all sein Eigenthum in Rettersheim, dem Kloster Schäftersheim zu Lehen auf und erhält dasselbe sammt den genanntem Kloster gehörigen Lehen gegen einen jährlichen Wachszins zurück. Unter den Zeugen Sifrid Propst in Sch., Hartmann, Priester, und ganzer Konvent des Klosters. U.B. 4.

1250. Engelhard v. Bebenburg verschreibt mit seiner Gattin den Schwestern zu Schäftersheim den Ort Hummertsweiler (OA. Gerabr.) und 20 Jauchert Waldes zu einem Seelgeräthe und verkauft später an ebendieselben den genannten Ort für 50 Pfd. Hllr. U.B. 4.

1251 s. Harthausen.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 723. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0723.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)