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1311. Walther v. Stuppach (vgl. 1314) s. Mergentheim.

1312. Gottfried, Gebhard und Andreas v. Brauneck vergleichen sich mit dem DO.shaus in Mergentheim und verziehen sich um die Gemeinde zu Stutbach an Holz, Äckern und Wiesen aller Ansprüche für sich und ihre Leute. W. F. 4, 234.

1314. Gottfried und Gebhard v. Brauneck genannt v. Neuhaus geben einen leibeigenen Mann Walther v. Stubach (s. 1311) frei auf Unsrer lieben Frauen Altar zum DO.shaus in Mergentheim. W. F. 1855. S. 59.

1315. Die v. Brauneck-Neuhaus verpfänden mit der übrigen Herrschaft Neuhaus auch ihre eigenen Leute zu Stupach und Lüllichstatt an DO. W. F. 5, 109.

1318. Die v. Stetten, genannt v. Gabelstein, verkaufen an DO. ihre leibeigenen Leute zu Stuppach, Luogsprun, Lüllstadt u. a. O. W. F. 4, 196.

1339. Konrad v. Assamstadt verkauft seine eigenen Leute zu Stuppach an DO. (B.)

1342. Rüdiger Stuppach Gerichtsschöffe in Mergentheim. W. F. 4, 281.

1371. Ein Hohenlohe-Hohenlohisches Lehen zu Stubach. Hoh. Arch. 1, 378.

(1449). 1455. Jörg v. Seldeneck und Frau verkaufen an Rüdiger Sützel den Wein- und Getreidezehnten groß und klein zu Stuppach um 500 Goldgulden, und dieser erhält solchen von Graf Johann von Wertheim (? Pfandgläubiger v. Würzburg) zu Lehen. St.A.

1470. Deutschorden kauft von Karl Mertin von Mergentheim Güter und Zinsen in Stuppach. St.A.

1494. Graf Johann v. Wertheim bewilligt Melchior Sützel von Mergentheim den Zehnten in Stuppach an Hans v. Bachenstein zu verschreiben. St.A.

1501. Nach dem Gemeinbüchlein von Hachtel haben die von Stuppach dahin ihre Läutseile und zwar in ganzen Korngarben zu geben. W. F. 4, 105.

1535. Auf Klage der Kirchenpatrone von Wachbach, wohin die Kapelle von Stuppach Gefälle schuldig war, verspricht DO. als Ortsobrigkeit von Stuppach, für regelmäßige Ablieferung desselben durch die Pfleger zu sorgen. Schönhuth, Vorzeit und Gegenwart 54.

1581. Die Adelsheimische Herrschaft verzichtet auf die längst abgegangenen Kirchenopfer von Stuppach zur Pfarrei Wachbach, erkennt auch an, daß des DO.s Unterthanen nicht frohnpflichtig für Pfarr- und Schulhaus in Wachbach seien. Ebend. 55.

1585. Die Dorfordnung von Wachbach wiederholt die Bestimmungen von 1535 über die Kapellgefälle und die Obliegenheit der Gemeinde Stuppach, dem Meßner in Wachbach jährlich 28 Läutseile à 1 Simri gemischtes Korn zu reichen. Ebend. 56.

c. 1600. Dem Pfarrer von Wachbach wird zugestanden, in der Kapelle zu Stuppach wieder Gottesdienst zu halten. Ebend. 110.

1606. Der Hoch- und Deutschmeister weist die katholischen Einwohner von Stuppach an, hinfort den Gottesdienst in Mergentheim zu besuchen. Ebend. 57.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 744. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0744.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)