Seite:OberamtNeresheim0149.jpg

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öttingenschen Linien hatte I. Oettingen-Oettingen ein Amt zu Kirchheim, II. Oettingen-Wallerstein Ämter zu Wallerstein, Flochberg u. Neresheim. Die Speciallinie Oettingen-Baldern hatte eine besondere Regierung zu Baldern, mit einem Kanzler, drei Hofräthen u. s. w., eine Rentkammer mit einem Director, zwei Kammerräthen u. s. w., ein Oberamt zu Baldern, wohin auch Zöbingen gehörte, und ein Pflegamt zu Katzenstein, wohin auch das Amt Aufhausen-Röttingen gehörte; ein Forstamt, ein Landschaftskassenamt und ein Kastenamt. Oettingen-Wallerstein ordnete später die Ämter Flochberg (nach Trochtelfingen verlegt), Baldern, Neresheim, Katzenstein – dem Oberamte in Wallerstein unter.

Ein fürstlich Taxis’sches Oberamt wurde zuerst in Eglingen errichtet (für alle Erwerbungen), später 1768 nach Dischingen verlegt als Amt „Eglingen-Dischingen“, dem auch die Erwerbungen von 1786 zugetheilt wurden. Durch die Säcularisation kam dazu ein Amt (Kloster) Neresheim. Das Königreich Bayern ließ beiden Fürsten 1806 ff. die eigene Verwaltung und die Gerichtsbarkeit in I. und II. Instanz; es bestanden Mediatgerichte zu (Stadt) Neresheim (der Justizkanzlei in Wallerstein untergeordnet), und Dischingen. Von Württemberg wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit aufgehoben, aber durch Declaration der staatsrechtlichen Verhältnisse 1819 dem Fürsten von Taxis wieder zugestanden und dieser errichtete 1827 auf Schloß Neresheim ein fürstliches Amt und Amtsgericht für alle seine Besitzungen im Bezirk, das bis 1848 bestand.

Die Verhältnisse von Bopfingen siehe unten; die Reichsstadt Nördlingen hatte besondere Lokalgerichte zu Goldburghausen und Schweindorf. – Die Rittergüter waren zum Theil im Besitz eigener Jurisdiction gewesen, mit Stock und Galgen auch, z. B. Katzenstein, meist aber hatten sie bloß die niedere Gerichtsbarkeit und Obrigkeit, dem ötting’schen oder pfälzischen Landgericht unterworfen (vgl. oben). Die Verwaltung wurde überall durch „Vögte“ besorgt.

Die geistlichen Besitzungen im Bezirk standen auch fast alle unter ötting’scher Vogtei und das Kloster Neresheim ließ es sich endlich einen ansehnlichen Theil seiner Besitzungen kosten, um durch ihre Abtretung für den Rest die Reichsunmittelbarkeit zu erlangen 1764, worauf ein besonderes Kloster-Oberamt errichtet wurde 1765. Die Besitzungen des Klosters Kirchheim wurden durch einen Pfleger verwaltet; Kloster Kaisersheim besaß die niedere Gerichtsbarkeit über seine Hintersaßen und lag mit Oettingen häufig im Streit, weil dieses seine Hoheits- und Steueransprüche auszudehnen suchte. Das Kloster Heilsbronn hatte einst ein besonderes Amt zu Nördlingen gehabt, einen „Pfleghof“ für seine Besitzungen in der Umgegend u. a. in Utzmemmingen und Trochtelfingen.

Die Besitzungen der Propstei Ellwangen bei Unterkochen gehörten

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neresheim. H. Lindemann, Stuttgart 1872, Seite 149. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtNeresheim0149.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)