Seite:Oberamt Gmuend 137.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

und undienstbar. 1519 ergab sich ein freier Mann zu Herlikofen unsrer lieben Frau zu Gmünd leibeigen und machte sein Gut gerichtbar und schatzbar, oder wie es 1536 heißt: vogtbar, gerichtbar, reisbar und steuerbar. 1544 gab ein Lienhard Sch. zu Ober-Böbingen sich und sein Gut freiwillig in den Schirm der Stadt Gmünd und 1587 wurde ein Gut in Durlangen als frei in württemb. Schirm gegeben. – So lang also erhielten sich – allen Gefahren zum Trotz – Reste von ganz freien Gütern; um so gewisser gab’s deren in früherer Zeit eine große Zahl und die Folge war, daß – während die grundherrlichen Unterthanen den Gerichten ihrer und anderer Herrschaft unterworfen waren, – diese freien Leute blos an der ächten Dingstatt eines Grafengerichts zu erscheinen hatten. Die kaiserlichen Grafen von Hohenstaufen nun ließen diese Gerichte für ihre freien Landsaßen durch die Marschälle und Herrn von Rechberg halten; die Oberlehensherrlichkeit kam nach der Hohenstaufen Ende an die Grafen von Württemberg, sei’s als Inhaber der Kaiserburg, sei’s als Landvögte von Schwaben. Die Lehensträger aber, die Rechberge, (z. B. 1344 war Johann von Rechberg zu Bettringen vom Grafen Eberhard von Württemberg belehnt worden) verkauften 1377 angeblich die eine und 1410 die andere Hälfte der Waibelhub an die Schenken von Limburg. Nur von der zweiten Urkunde liegt uns ein Auszug vor, welcher einzelne bestimmte Güter nennt zu Rupertshofen samt dem Gericht, zu Honeck, zu Felwen (Velbach), Waldmannshofen, Holzhausen, Thierhaupten, Hinter-Linthal, Vorder-Linthal, Durlangen, Lindach – mit dem Thurm daselbst und dem Gericht halb zu Lindach, – Mutlangen, Hussenhofen, Brunkofen, Herlikofen, Reichenbach, Berriet, Hellbrechtshofen, Schlechtbach, Heldis, Zimmerbach und Leinzell. Nur einmal ist dabei von einem Grundstück angemerkt: gehört auch in die Waibelhub und die Bedeutung dieser Urkunde ist uns deßwegen zweifelhaft. Mehr Aufschluß gewinnen wir aus einer Urkunde von 1557, wodurch die Schenken Christof und Heinrich von Limburg viele einzeln aufgezählte Güter an Gmünd vertauschten, wobei fast immer auch der Vogtei, Jurisdiction und Obrigkeit gedacht wird, neben der Steuerbarkeit u. dgl. Nur ab und zu aber wird bei den einzelnen Gütern auch bemerkt: „ist in die Waibelhub gehörig gewest“, oder „ist waibelhubig gewest“, „hat in die Waibelhub gehört.“ Dergleichen Güter werden aufgezählt in Thierhaupten, Hertighofen, Durlangen (besonders viele), Klein-Tainbach, Teferrod, Breinghofen, Mutlangen, Herlighofen, Oberbetringen,[1]) Hussenhofen, Mulfingen, Göckingen.

Daraus schließen wir: in diesen Ortschaften lebten von Alters her freie Landsaßen und grundherrliche Unterthanen durcheinander und


  1. Ebenda wurde 1513 ein waibelhubiges Gut verkauft.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus, Eduard Paulus, Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_137.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)