Seite:Oberamt Gmuend 249.jpg

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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

wurde von Rechtswegen gefordert, weßwegen gewöhnlich auch das Schultheißenamt und Umgeld zusammen verpfändet worden sind. Die jährliche Reichssteuer betrug zwischen 1300/1400 270 Pfd. Heller. Die Kaiser machten aber auch außerordentliche Forderungen, z. B. Karl IV. a. 1373 1600 Pfd. (zum Ankauf der Mark Brandenburg!) wogegen die Stadt Vergünstigungen genießen sollte: Gmünd z. B. eine Zollverwilligung auf 10 Jahre und Befreiung von fremden Gerichten. Zu seinem Krönungszug hatte Karl 1355 von Gmünd 3371/2 fl. gefordert. Nach einigen Verpfändungen wurde von König Sigmund 1417 die ordentliche Reichssteuer (270 Pfd.) an die Grafen von Öttingen überlassen, späterhin mit 190 fl. 34 kr. zu bezahlen. – Die Stadt forderte dazu und überhaupt für ihre Zwecke 2jährliche Ordinaristeuern, wozu nicht blos Grund und Boden steuern mußten, sondern auch – nach einem Privilegium von 1373, 1410 u. s. w. alle Kaufmannschaft; Kaiser Max erlaubte 1495 alle Vogt- und Gerichtbaren Unterthanen nach Vermögen zu besteuern. Dagegen protestirte besonders Gotteszell und erreichte auch, daß seine Unterthanen blos zu extraordinären Kriegssteuern beigezogen werden dürfen (1659), nach welchem Ziel auch die sonstigen geistlichen Unterthanen trachteten.

Die späteren Ausgaben waren: für einen Römermonat 176 fl., zum Reichskammergericht 2 x 86 fl. 57 kr., Kreisanlage früher 176 fl., nach der Matrikel von 1683 115 fl., 1728 142 fl. Dazu kamen Comitialvertretungs- und Kreistags-, sowie Städtetags-Kosten, die Kriegs- und Invalidenkasse, Besoldungen, Boten-, Post- und Schreibgebühren, Gerichtskosten, Arbeitsverdienste von Handwerkern u. dgl. Alle 2 Jahr mußte jeder Einwohner sein Vermögen fatiren (auf seinen „Anzahl“ Eid, d. h. die Anzahl seines Besitzthums anzugeben); Gebäude und Hofstätten wurden blos zum halben Werth versteuert, Passivschulden, Hausrath und Schmuck, unverzinsliche Kapitalien und ungewisse Schulden gar nicht. Die Bediensteten der Stadt zahlten keine Ordinaristeuer. Die einfache Schatzung betrug c. 1700 für die Stadt 638 fl. 121/2 kr. Weitere Einnahmen gewährten Wirthschaftsabgaben und Strafgelder (1548 erhöht durch kaiserliches Privilegium), die Nachsteuer Wegziehender, 10% (mit einzelnen Herrschaften bestanden Verträge über Umzugsfreiheit); 1779 wurde auch eine Hundssteuer versucht. Auch ein Monopol wurde benützt, Handel mit geschnittenem Holz, in 2 Werkhäusern vorräthig. In Geldverlegenheiten nahm der Rath Kapitalien auf, ursprünglich durch Verkauf einer Rente von der Stadt Steuern, Umgelden, Zöllen, Zinsen, Renten und Fällen; zur Sicherheit wurden auch da Bürgen gestellt, welche Einlager halten mußten – sonst darf der Gläubiger (z. B. Urkunde von 1455) auf alle der Stadt Leute und Güter, liegende und fahrende, zugreifen und pfänden in Städten und Märkten

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus, Eduard Paulus, Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 249. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_249.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)