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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

von fremden Gerichten erfolgte 1373, dazu auch noch von den Hofgerichten 1398. Wie Klagen gegen die Stadt selbst zu behandeln sind, wird 1343 und 1475 bestimmt. Das Recht, Bürger aufzunehmen, bestätigte Karl IV. 1359; Besteurung aller gericht- und vogtbaren Unterthanen wurde 1495 verwilligt, Erhöhung des Umgelds 1358 und öfters, auch eine Taxe auf alle Kaufmannschaft. Über Verjährung von Juden- und Christenschulden bestimmte K. Wenzel 1398; gegen auswärtige Schuldner darf die Stadt Beschlagnahme vorkehren 1475; die Errichtung von Tafernen auf dem Lande wird der Stadt zugestanden 1548. Andere Privilegien betrafen das Eich- und Lad- und das Faßzieher-Amt und die Jahrmärkte. Wichtig waren auch die Verwilligungen eines Wegzolls (s. vornen Abth. V, 3 C. Handel) in mehrmahls erhöhtem Betrag und das Freipürschprivilegium 1434 ff. (s. vornen Abth. V, 3 A, d Jagd), ebenso die Zusicherung des Schirms über das Kloster Gotteszell 1477.

Die Stadt nicht zu verpfänden versprachen Karl IV. 1348, Rupert 1401 und Friedrich III. 1440. Die Zusicherung aller Rechte der Stadt Ulm verlieh K. Sigmund 1433. Karl V. nimmt die Stadt in besonderen Schutz und gewährt das faktisch werthlose Recht, keine fremden Kriegsvölker aufnehmen zu dürfen ohne des Kaisers besonderen Befehl.

Es ist von diesen Privilegien meist schon je an seinem Ort die Rede gewesen. Natürlich nahmen alle mit den neuen staatsrechtlichen Verhältnissen ein Ende, als Gmünd seine Reichsstandschaft verlor 1802.

Von den Schicksalen Gmünds im Reformationszeitalter war bei den kirchlichen Verhältnissen die Rede. Im Bauernkrieg kam es bis zu einer der Bauernsache günstigen Neubesetzung des Raths, aber bald (an Bartholomäi) nahm der alte Rath seine Sitze wieder ein; etliche der unruhigsten Bürger wurden verbannt, einem die Finger abgehackt. Die evangelische Partei in der Bürgerschaft unterlag dem katholisch gesinnten Rath, auch die vorübergehende Eroberung durch den Kurfürsten von Sachsen 1546 konnte das nicht ändern. Nach erzwungener Auswanderung aller Evangelischen gehörte Gmünd zu den besonders glaubenseifrigen katholischen Reichsstädten. Diesem Umstande schrieb man gleich im Anfang des 30jährigen Kriegs die lästige württembergische Einquartirung zu 1619 und manchen Druck, solang die schwedischen Waffen siegreich waren. Der Obrist Christof Martin v. Degenfeld besetzte 1632 Gmünd, entwaffnete die Bürgerschaft und erhielt die sämtlichen Gmünder Klöster angewiesen nebst dem Rechbergschen Gute in Straßdorf, um sein Regiment zu bezahlen. 1631 und 1634 nach der Nördlinger Schlacht kam König Ferdinand durch Gmünd, wo er in der Fuggerei logirte. Die Hauptereignisse des Kriegs sind schon im allgem. Theil VII, 3 erzählt. Die Stadt berechnete ihren Schaden auf 1.600.000 fl. Zum Schluß besetzten die Schweden

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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 283. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_283.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)