Seite:Oberamt Ravensburg 055.jpg

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s. g. Drittheiligkeit zu entrichten, wonach der Leibherr von Kinderlosen oder von Eltern, deren Kinder schon versorgt waren, oder ihr eigenes Hauswesen führten, 1/3 des zurückgelassenen Vermögens erhielt. Dieses Drittheiligkeitsrecht wurde schon 1804 bei mehreren Pflichtigen in einen ewigen Zins umgewandelt, 1824 aber im Gnadenwege vom König ausgehoben. Die härteste Last waren die Frohndienste. Die Kloster-Weingartischen Realleibeigenen waren zu ungemessenen Hand- und Fuhrfrohnen verpflichtet. Schon im Jahre 1824 wurde für diese in acht vormal. Weingartischen Ämtern ein jährliches Aversum von 1200 fl. festgesetzt. Das Amt Hassenweiler ging allein damals nicht auf die Abänderung ein und contrahirte erst später mit der Finanz-Verwaltung. In den letzten 5 Jahren wurden auch diese Aversa im 16fachen Belauf abgelöst. Außerdem bestanden s. g. Seefahrten, um die klösterlichen Weingefälle am Bodensee abzuholen, ebenso Ziegel-Hütte-Fuhren und Küchenfuhren, die jetzt in Geld entrichtet werden. Die Weissenauischen und Baindtischen Bauern waren zu Natural-Frohnen nicht verpflichtet. Die Lehenslasten fanden sich sehr gemildert durch entsprechende Rechte auf Brennholz und Bauholz, auf freie Bewirthung von Mann und Roß bei der Gültlieferung, auf Frohnspeise etc. und durch jenes patriarchalische Verhältniß des Grundherrn zum Lehensholden, kraft dessen sich dieser in Unfällen nie verlassen sah. Und so zeigte sich auch hier, daß jedes Ding zwei Seiten hat.

Die Grundlasten des Oberamts betragen nach Tab. IV an Geldgefällen und an zu Geld gerechneten Naturalgefällen 23.253 fl. 35 kr., wovon jedoch 1/5 ihres wahren Betrages abgezogen ist. In Vergleichung mit andern Oberämtern ist Ravensburg eines der minder Belasteten.

Die darunter nicht begriffenen vogteilichen und andern Gefälle sind im Verhältniß zu den übrigen Abgaben unbedeutend. Ein großer Theil der mehr persönlichen als dinglichen Gefälle des Bezirks, z. B. Tafern-Zinse, Metzig- und Schmitten-Gelder,

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ravensburg. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 55. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ravensburg_055.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)