Seite:Oberamt Ravensburg 081.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und Weissenau, Baindt, so wie die Herrschaft Bettenreute und die Waldburgischen Besitzungen in dem Oberamt der würtembergischen Hoheit unterworfen. Weingarten aber wurde bald darauf von Würtemberg ganz in Beschlag genommen, s. h, und durch den Staatsvertrag mit der Krone Bayern v. J. 1810 kam endlich auch die Stadt Ravensburg mit ihrem Gebiete an Würtemberg, wodurch sich Würtemberg im Besitze des ganzen Oberamtsbezirks befand.

Nach der Erwerbung der Landvogtei wurde von Würtemberg das Oberamt Altdorf, den 27 October 1810 aber mit Auflösung desselben das gegenwärtige Oberamt Ravensburg gebildet. Mit der neuen Einrichtung wurde auch die würtembergische Gemeinde-Verfassung eingeführt; aus den alten, geographisch in einander verschlungenen „Ämtern,“ in welche die verschiedenen Herrschafts-Bezirke getheilt waren, wurden durch die Thätigkeit des Oberamts 1826 die jetzigen Gemeindebezirke gebildet. Diese Ämter und ihre Vorsteher, welche Ammänner hießen, entsprachen unsern Schultheißereien, sie bildeten aber keine Körperschaften und hatten, außer Ravensburg und Altdorf, weder Gerichtsbarkeit noch einen die Rechte und Angelegenheiten des Bezirks verwaltenden Magistrat oder Gemeinderath. Eben so hatten auch ihre Vorsteher, die Ammänner, weder polizeiliche noch richterliche Gewalt; sie waren, wie schon ihre Benennung andeutete, bloß Werkzeuge der Herrschaft, durch welche diese ihre Befehle ausrichten ließ, und der herrschaftliche Bezirksbeamte führte allein die Verwaltung. In Beziehung auf Steuern bildeten die Ämter jeder Herrschaft zusammen eine sg. Landschaft mit einem Ausschuß und einer eigenen Landschaftskasse mit einem Landschafts-Einnehmer. Der Ausschuß bestand aus den Ammännern jeder Herrschaft, welche die Anlagen in ihrem Bezirke, die übrigens in der Regel nur auf Ausgleichung von Kriegsleistungen gerichtet waren, bezog, und sie an die Landschaftskasse ablieferten, aus der sie von der Landvogtei Altdorf in die allgemeine Landschaftskasse zu Ehingen, von den andern aber in die Kreiskasse

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ravensburg. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ravensburg_081.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)