Seite:Oberamt Ravensburg 126.jpg

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er die Vogtei, die Reichssteuer, das Ammannamt, das Umgeld und die Zölle nicht versetzen wolle. Alle diese Rechte waren also damals noch kaiserliche Rechte. Aber schon 1359 verlieh Karl der Stadt das Recht, daß sie, wie Ulm, den Ammann selbst wählen dürfe. Die Zölle, die Wage, sowie das Oberforstamt über den Altdorfer Wald, und andere Rechte waren anfänglich als kais. Lehen in den Händen von Privaten, Patriciern der Stadt und kamen von diesen an die Stadt. So erscheinen in dem Zeitraum von 1318 bis 1370 die Hagenach, die Heller, die Holbein, die Wolfegger im Besitze dieser Lehen, so wie zum Theil später noch die Hundbiß, die Linder, die Ranz im Lehensbesitze einzelner Forste des Altdorfer Waldes, bis sie dieselben an die Stadt verkauften. So kaufte, wie oben S. 94 schon gezeigt worden, die Stadt von Conrad Wolfegger und seinem Sohn Wölflin Wolfegger 1368 das Obristforstamt über den Altdorfer Wald und deren besondern Forst darin, die sie vom Reich zu Lehen hatten; 1370 von Hans Holbein einen Theil des Zolls, einen andern Theil nachher von Frick Heller; 1373 wird sodann Nikolaus Richlisreute mit seinen Söhnen im Namen der Stadt von K. Karl IV. mit dem Zoll und dem Oberforstamt belehnt. Ebenso wird die Stadt 1380 von Kaiser Sigismund mit dem obersten Forstamt über den Altdorfer Wald und den dreien besondern Forsten in demselben Walde, mit dem Zoll in der Stadt und mit der Wage, so zuvor Hans Engler inne gehabt, belehnt. Zu den Lehen kam dann später 1442 auch noch das Münzrecht hinzu; es folgt daher von 1442 bis 1791 ein kaiserlicher Lehenbrief auf den andern, wodurch der Stadt die Münze, der Zoll, die Wage und das Oberforstamt verliehen werden. Von Kaiser Matthias erhielt die Stadt zuletzt auch noch 1615 das Recht, mit rothem Wachs zu siegeln, nach damaliger Vorstellung wohl nicht weniger wichtig, als das Beholzungsrecht im (gemeinen) Altdorfer Walde, das ihr von K. Karl IV. schon 1366 verliehen worden war. S. Altdorfer Wald.

Die Verfassung der Stadt hatte sich auf dieselbe

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ravensburg. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 126. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ravensburg_126.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)