Seite:Oberamt Ravensburg 145.jpg

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zum Theil aber auch noch in die gegenwärtigen Oberamtsbezirke Tettnang, Wangen, Leutkirch, Waldsee und Saulgau fielen. Das Amt Gebratshofen, das die im J. 1415 mit der Landvogtei verbundenen freien Leute auf der Leutkircher Haide umfaßte, wurde wegen seiner Lage auch das obere Amt, und uneigentlich häufig auch die obere Landvogtei genannt, im Gegensatz von den andern davon getrennten Ämtern, welche man dann manchmal fälschlich die untere Landvogtei nannte. Die untere Landvogtei, ein reiner Überrest der k. Reichslandvogtei in Schwaben und der ihrer Wahrung und Verwaltung anvertrauten kais. Rechte, war in drei Ämter getheilt, hatte aber kein bestimmtes Gebiet. Theils unter der Landeshoheit, theils unter der hohen Gerichtsbarkeit, theils unter dem Schutz und Schirm der Landvogtei Altdorf standen die Herrschaften Ingoldingen, halb Emerkingen, Berg und Schelklingen, das Gericht Reute, die Lehensherrschaften U. Sulmetingen, Warthausen, Orsenhausen und Bußmannshausen, Hirschlatt und Neu-Ravensburg, die Klöster Weingarten, Weissenau und Baindt, nebst Urspring. Die österreichischen Donaustädte Riedlingen, Munderkingen und Waldsee waren bloß in Folge späterer Einrichtungen der Landvogtei Altdorf in der Eigenschaft eines Oberamtes zugetheilt. Mit der Landvogtei waren aber ferner verbunden die s. g. Schwabenlehen und das Landgericht auf der Leutkircher Haide. Die Schwabenlehen waren solche Lehen, über welche die Landvogtei als über Reichslehen im Namen des Kaisers zu verfügen hatte. Das Recht dazu wurde schon 1379 von K. Wenzel bei der Verpfändung der Landvogtei an den Herzog Leopold ertheilt. Ein Verzeichniß der Schwabenlehen ist in dem Lexicon von Schwaben, B. II. S. 657 u. ff., zu finden. Das k. Landgericht auf der Leutkircher Haide, wovon bei Leutkirch ausführlicher die Rede seyn wird, stand wahrscheinlich noch von den Zeiten der Gaugrafschaft her in Verbindung mit der Landvogtei; als derselben oder dem Landvogt untergeordnet erscheint der Landrichter ausdrücklich in Urkunden bei Wegelin von 1378 und 1380. Altdorf, Ravensburg,

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ravensburg. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 145. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ravensburg_145.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)