Seite:Oberamt Ravensburg 148.jpg

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verpfändete 1366 dem Grafen Ulrich von Helfenstein mit dem Ammannamt in Buchau und mit den Freien auf der Haide auch das Ammannamt des Markts Altdorf, die Vogtei über die Klostersleute (darin) und die Steuer, welche dem Grafen schon früher für 3000 Pf. H. von dem Reiche verpfändet waren, gegen weitere 2000 fl. Als eine besondere Reichspfandschaft wurde in demselben Jahre (1370) Ammannamt, Steuer und Vogtei mit Genehmigung des Kaisers von dem Grafen Ulrich an das Kloster Weingarten um 2000 fl. abgetreten. Als ein bedeutender Reichsflecken erhielt Altdorf auch verschiedene Rechte und Freiheiten: der Pfalzgraf Friedrich setzte als k. Landvogt in Ober-Schwaben 1370 ein ordentliches Gericht ein; K. Karl IV. verlieh ihm (1377) Stock und Galgen, d. h. den Blutbann, und einen Wochenmarkt; K. Wenzel befreite (1394) „Unsere und des Reichs Liebe Getreue die zu Uns und dem Kloster Weingarten gehörend“ von fremden Gerichten; und die nachfolgenden Kaiser erneuerten und bestätigten nicht nur die Rechte und Freiheiten des Fleckens, sondern ertheilten ihm auch noch neue, wie das Beholzungsrecht (auf Brennholz) im Altdorfer Wald, das dem Ort gegen eine kleine Abgabe von K. Maximilian 1518 ertheilt wurde. K. Karl V. verlieh ihm 1555 auch ein eigenes Wappen.[1] So war Altdorf ganz auf dem Wege, ein selbstständiger Reichskörper zu werden; dennoch wurde es durch seine eigenthümlichen Verhältnisse daran gehindert. Als die Grafschaft Altdorf Reichsgut geworden war, hatte das Kloster Weingarten bereits Antheil an dem Flecken erhalten. Mit der Pfarrkirche hatte das Kloster, wie unten zu sehen ist, schon bei seiner Stiftung von den Welfen und nachher von Andern, insbesondere von den Truchsessen von Waldburg, Güter und Leute zu Altdorf empfangen, und es entstanden dadurch zwei Klassen von Einwohnern daselbst, nämlich „Klosters-Leute“ mit Lehens- und Leibeigenschafts-Verband und freie Leute, welche „Burger“ genannt wurden, und die eigentliche

  1. Das Wappen des Fleckens bestand in einem in 4 Felder getheilten Schilde mit 4 Löwen, wovon die beiden untern die Welfischen Löwen sind, von den beiden obern der eine den Reichsschild mit dem Reichsadler, der andere den östreichischen Schild hält.
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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ravensburg. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 148. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ravensburg_148.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)