Seite:Oberamt Ravensburg 187.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Eine gedruckte Geschichte des Klosters ist zu Constanz von John 1763 erschienen unter dem Titel: Historia Imperialis Canoniae Minoraugiensis etc. Sie ist aber von geringem Werth. Gründlicher und ausführlicher behandeln ihren Gegenstand Libri Praelatorum etc., in Mscr., VI Fol. B., welche jetzt in dem königl. Staats-Archiv aufbewahrt sind.

Die Besitzungen des Klosters bestanden in 137 Dörfern, Weilern und Höfen, mit vielen Patronatrechten, und lagen in den jetzigen Oberämtern Ravensburg, Tettnang, Wangen und Waldsee, ein Theil auch – Bernloch – auf der Würt. Alp. Aber alle standen unter der hohen Gerichtsbarkeit der Landvogtei, der Herrschaft Tettnang u.a., und auch die Nieder-Gerichtsbarkeit mit dem Besteuerungsrechte hatte das Kloster nur in einem Theile derselben, nämlich in dem Amte Oberhofen, und zwar über die Orte Oberhofen, Furt, Marienthal, Rahlen, einen Theil von U. Eschach und U. Tennenmoos, nebst dem Kloster Weissenau, sodann über die im Oberamte Tettnang gelegenen Orte Berg bei Liebenau, Buch, Hasenwinkel, Hegenberg, Lohner, Rebholz, Schwarzenbach, Senglingen, Thaldorf und U. Theuringen, und über das Amt Eisenbach, O. A. Tettnang. Dieselben Klagen, welche das Kloster Weingarten gegen die Landvogtei zu führen hatte, wurden auch von Seiten des Klosters Weissenau geführt: in einem großen Theil seiner Besitzungen wurde es von jener von der Ausübung der Niedergerichtsbarkeit und des Collectationsrechtes verdrängt, und es fühlte sich daher auch, wie Weingarten, in dem alten Reichsmatricular-Anschlag sehr beschwert. Durch Vertrag von 1760 erhielt das Kloster pfand- und lehenweise für die Summe von 30.000 fl. auf 40 Jahre von Östreich die hohe Obrigkeit innerhalb der Klostermauern und in den Dörfern und Weilern Oberhofen, Thaldorf und Reute mit mehrern Höfen.

Durch die Reichsdeputations-Schlüsse von 1802 und 1803 wurde die Abtei aufgehoben und nebst der Abtei Schussenried mit allen ihren Besitzungen dem Grafen von Sternberg-Manderscheid als eine reichsunmittelbare Grafschaft zur Entschädigung

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ravensburg. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 187. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ravensburg_187.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)