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Er begründete den Strafantrag kalt und leidenschaftslos, hob hervor, daß das Strafgericht gegen die bereits auf der Heimkehr begriffenen Tuaregs nicht ausbleiben würde und erteilte dem Verteidiger das Wort. Hauptmann Jeffers faßte sich noch kürzer.

„Gegenüber der Tatsache, daß Mossala die ganzen Aussätzigen ermorden ließ, wovon seine Mitschuldigen wußten, beschränke ich mich auf den Hinweis, daß Mossala der Urheber all dieser Schandtaten und die anderen vielleicht nur die Verführten waren. Ich überlasse die Entscheidung dem Standgericht.“

„Todesstrafe gegen alle durch den Strang“, verkündete Bewers Minuten später. „Ich schließe die Gerichtssitzung. Führt die Verurteilten zum Galgen. Die anderen kommen für Lebenszeit auf die Nilinsel Bedraschan und werden dort Ketten tragen und arbeiten.“

Er ging mit dem Tschandu Brex voraus. Er hatte noch etwas auf dem Herzen, das er als Gouverneur klären mußte. „Lieber Brex, entschuldigen Sie schon, aber Terkellen meinte, Sie hätten die Schätze des Mahdi irgendwo verborgen, und nur England hat ein Besitzrecht daran.“

Brex blickte ihn an. „Zweifellos, Bewers. Ohne das Märchen von diesen Schätzen, das ich bis jetzt aufrecht erhielt, wäre ich längst ein toter Mann.“

„Das heißt?!“

„Sie existieren nicht … Nur der berühmte Smaragd vom Turban des Mahdi ist meines

Empfohlene Zitierweise:
W. von Neuhof: Rauschgiftpatrouille. Verlag moderner Lektüre G.m.b.H., Berlin 1933, Seite 309. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rauschgiftpatrouille.pdf/309&oldid=- (Version vom 1.8.2018)