Seite:Statistik des Kreises Heinsberg.pdf/25
|
In Heinsberg wie in Wassenberg befinden sich Armenhäuser. Dieselben sind aus Armenfonds errichtet und dienen zunächst dazu, alten bedürftigen Personen ein Unterkommen zu bieten. In dem Armenhaus zu Heinsberg, welches vor einigen Jahren neu gebaut und seit Kurzem der Leitung der barmherzigen Schwestern aus dem Orden des h. Carolus Borromäus übergeben worden ist, sind außer den alten Leuten, deren sich Ende 1861 acht dort befanden, auch die armen Waisenkinder untergebracht. Für die Armenkrankenpflege sorgt jeder Armenverband durch Bestellung und Besoldung eines Armenarztes, deren im hiesigen Kreise 5 fungiren. Armenschulen haben wir nicht. Die Kinder der Armen besuchen die gewöhnlichen Ortsschulen und sind vom Zahlen des Schulgeldes befreit. 16. Polizei und Gefängnißwesen.
Jede Gemeinde für sich bildet einen Polizei-Verwaltungsbezirk. Die Gemeindebehörde übt die Polizei aus und bedient sich des Polizeidieners als Organ. In größeren Gemeinden ist neben dem Polizeidiener noch ein Feldhüter angestellt, der gleichfalls polizeiliche Funktionen auszuüben hat; in kleineren Gemeinden fallen die beiden Offizien zusammen. Für den Gensd’armeriedienst ist der Kreis in drei Patrouillen-Bezirke eingetheilt. Drei Gensd’armen sind in Heinsberg, einer ist in Wassenberg und einer in Hoengen stationirt. Polizeiliche Vergehen werden durch den Friedensrichter als Polizeirichter abgeurtheilt. Zur Inhaftirung der Polizeisträflinge und der von den Bürgermeistern wegen Schulversäumnisse mit Gefängniß Bestraften besteht ein Arrestlokal in Heinsberg. Daselbst waren:
Die Kosten dieses Arrestlokals beliefen sich |}
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Leopold Janßen: Statistik des Kreises Heinsberg. Heinsberg o. J., Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statistik_des_Kreises_Heinsberg.pdf/25&oldid=1718093 (Version vom 8.11.2011) |