Seite:Ueber Mainz (1792).pdf/92

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Der Hofstaat des hiesigen Erzstiftes begreift alte und wichtige Familien; Erbmarschall ist der Landgraf zu Hessen, Erzbaumeister der Pfalzgraf zu Zweibrücken, Erbküchenmeister der von Greisenklau zu Vollraths, Erbschenk der Graf von Schönborn, Erzkämmerer der Graf von Stollberg, und Erbkämmerer der Graf von Metternich Winneburg. Die übrigen Personen des Hofstaates machen ohngefähr 500 Personen aus.

Die Einkünfte des Hofes sollen ohngefähr 1,700,000 Fl. betragen, wovon nach Büschings neuer Erdbeschreibung die Weinzölle allein 150,000 Fl. abwerfen und nach Schlözers Briefwechsel der Eichsfelder Staat 180,000 Fl. einträgt. Von diesem letztern hat man im vorigen Jahrhunderte folgenden Steuerfuß festgesetzt. Dem zu Folge muß die Ritterschaft von jedem 1,500 Fl. 327, die Städte Heiligenstadt und Duderstadt 273, und die Geistlichkeit 150 Fl. eintragen.

Die Finanzen werden von folgenden Dikasterien verwaltet: 1) durch die Hofkammer zu Mainz, 2) die Rechnungsrevisions-Kammer, 3) die Kammer

Empfohlene Zitierweise:
Anonym (= J. N. Becker): Ueber Mainz. In Briefen an Freund R.. , Auf einer Rheininsel [= Frankfurt/Main] 1792, Seite 92. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_Mainz_(1792).pdf/92&oldid=- (Version vom 22.11.2023)