Unbekannt: Verzeichnuß / Deß Heyl: Römischen Reichs / Teutscher Nation / Hochlöblichster: Hoch: und Wol-löblicher Stände / nach den Zehen Reichs-Craissen / | |
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Waldburg / Erb-Druchsessen / geben sammentlich von ihren Gütern (darunter auch etliche Sonnenbergische begriffen) an Gelt 312. fl. (so man auff 11. zu Roß / vnd 45. zu Fuß / rechnen möchte.) Daran bezahlt die Lini zur
Scheer - - - - | 144. |
namlich Scheer 96. vnd Trauchburg 48. | |
Zeil / vnd Wolffeck - - - | 144. |
wegen Marstetten / so vorhin Königseggisch gewesen / - - - - | 24. |
Summa 168. fl. daran gibt Zeil 62. vnd Wolffeck | 106. |
Summa 312. fl. |
Königseck / Grafen / wegen der Herrschafft Aulendorff / 1. zu R. 3. zu F. vnd wegen der Herrschafft Königs-Eckerberg / 5. zu F. thut an Gelt zusammen 44. fl. Ihr Anschlag / wegen Rotenfels / stehet oben bey Montfort.
Grafenegg / vnd Eglingen / Freyherren / 1. 2. oder 20. fl.
HohenEmbs / Grafen / derer Monatlicher Anschlag an Gelt ist 24. fl. Was Sie wegen Vadutz / vnd Schellenberg / zu geben / das stehet oben bey Sultz.
Eberstein / Grafen / 4. zu Fuß / oder 16. fl.
Fugger / Grafen / 4. 15. oder 108. fl. als / die Marx Fuggerische Lini / wegen
Gablingen vnd Lauterbronn | 10. fl. | 7. Kr. | 2. Heller |
Norndorff - - - - | 5. | 41. | 4. |
Oberndorff - - - - | 6 | 33. |
Empfohlene Zitierweise:
Unbekannt: Verzeichnuß / Deß Heyl: Römischen Reichs / Teutscher Nation / Hochlöblichster: Hoch: und Wol-löblicher Stände / nach den Zehen Reichs-Craissen /. , 1663, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verzeichnis_Staende_1663_026.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018) |