Seite:Von dem Aufenthalt und den Besitzungen der Grafen von Nassau in Franken (Teil 2).pdf/7

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 In der Urkunde Margareten von Kürnburg, Burgerin zu Nürnberg, vom J. 1346 am nächsten Freytag nach St. Walburgstag, worin sie dem Kloster St. Claren ihren Hof zu Heckhofen, auch Abnutzungen davon den Barfüssern vermacht, heißt es: „Die Barfüsser sollen begehen eine Jahrzeit und Gedächtniß des Edlen Herrn Emichen Grafen von Nassau seel. und Frau Annen seiner ehelichen Wirthin, und all ihrer Kinder, weil das Gut von ihnen her ist kommen.“[1]


§. 24.

 Gräfin Anna von Nassau übergibt 1332 am St. Agnestag, mit Willen ihres Sohns Graf Johanns, den Klosterfrauen zu St. Claren in Nürnberg die Mühle ausser Schwabach, um für ihren Gemahl, Graf Emich, wie auch für sie, ihren Sohn Friedrich, und ihre Tochter Anna von Falkenstein, einen Jahrtag zu begehen, und 2 Simmer Korn von der Gült den Barfüssern in Nürnberg zu geben, damit auch diese ihren der Gräfin und dero Gemahls, ingleichen ihrer Eltern Jahrstag halten mögen.[2]



  1. Würfel. II. S. 465. durch einen Druckfehler heißt es statt Emichen, Einrichen.
  2. Die Urkunde selbst ist noch ungedruckt. Ich weiß [430]