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was der Examinandus gethan oder vorgebracht hat, bedächtlich zusehen, damit sie nicht das, was dieser recht gemacht hat, als falsch corrigiren, und was er unrecht gemacht hat, stehen lassen, auch nicht gar zu grütlend und grüblend seyn, wie es bey manchem in vorigen Zeiten, zu grosser Verbitterung der Gemüther, geschehen ist. Mit wenigem viel zu sagen. Sie sollen ihn im Lesen und Schreiben, in der Orthographie und Syllabization, in der Arithmetic, und ihrer manchfältigen Application, auf Elen, Maß, Gewicht, Münz, und allerley solche Fälle, die sich wahrhaftig begeben können, nach den Reguln der Kunst, auch in der Catechisation wol prüfen, ob er in einem ieden gewandt seye oder nicht; doch so, daß sie es zuvor weder mit ihm ablegen, oder durch andere ihm stecken lassen, was sie mit ihm fürnehmen wollen, noch auch in dem Actu Examinationis bitter, verächtlich und hochmüthig verfahren. Nicht minder sollen sie sich aller unnöthigen, unnützlichen, und schon veralteten Dinge enthalten. Nach dem Examine sollen sie bey der Herren Deputirten Hoch. Adel. Herrl. fideliter referiren, wie sie ihn gefunden; gegen andere aber des Austragens und des Verkleinerns sich enthalten; Hinwiederum, wo er tüchtig ist, ihm sein Vorhaben nicht schwer machen, sondern mit gutem Willen solches fördern.

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Sechstens. Wann hiernechst mit den so genannten Schreibern der Teutschen Schul und Rechen Meister öfters viel unordentliches vorgefallen, gleichwol der gemeinen Stadt auch daran gelegen ist, daß gute Schreib und Rechen Meister nachgezogen, die Zahl der Ignoranten aber vermindert

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Anonym: Von den Teutschen Schulen in Nürnberg in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 431. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Von_den_Teutschen_Schulen_in_Nuernberg.pdf/42&oldid=- (Version vom 1.8.2018)