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wörtlich:

"Unter der Bezeichnung "Severa" wurde vor einigen Jahren eine Seeversuchsanstalt gegründet, deren Zweck immer noch dunkel geblieben ist. Im Untertitel hieß dies Institut "Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa". Nun pfeifen aber bereits die Spatzen von den Dächern, daß die Severa nichts anderes, als eine getarnte Abteilung der Marineleitung ist. Man wußte von ihren Beziehungen zum Lohmann-Konzern; der Reichstag wurde aufmerksam und die Preußische Staatsregierung mißtrauisch. Herr Gröner rechnete damit, daß dies unliebsame Thema im Reichstag zur Sprache kommen könnte. Er wollte dann vor die Volksboten hintreten und sagen: Seht, ich habe dies Geschäft aufgelöst. Also dachte Gröner und sprach zu dem damaligen Verkehrsminister v. Guérard: Wir wollen diese Severa auflösen und, da das Gesellschaftskapital ja sowieso den Hansa-Direktoren gehört, die aufgelöste Firma einfach unter dem Namen: "Deutsche Lufthansa, Abt. Küstenflug", weiterführen.
Nun besitzt die Lufthansa bereits eine Abteilung "Seeflug", die den von der Hansa betriebenen Luftverkehr über See betreibt.
Welches ist der Unterschied zwischen Küstenflug- und Seeflug-Abteilung der Lufthansa? Diese Preisfrage kann zugleich als Doktorarbeit für angehende Luftrechtler wärmstens empfohlen werden. Diese müssen sich aber beeilen, denn inzwischen hat der preußische Ministerpräsident Otto Braun verlangt, daß die zwischen Gröner und Guérard getroffene Tarnung wieder rückgängig gemacht wird, da er keinesfalls eine noch engere Verquickung zwischen der ehemaligen Severa und der Lufthansa wünscht."

Den Abschluß des Artikels bildet schließlich ein mit "Abteilung M" überschriebener, den Gegenstand der Anklage bildender Unterabschnitt folgenden Wortlauts:

"Ähnliche Kapriolen wurden auch auf dem Flugplatz Johannisthal-Adlershof gemacht. Auf der Adlershofer Seite bestand als besondere Gruppe der Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt eine sogenannte Abteilung M. Als beim vorjährigen Luftfahrtetat der sozialistische Abgeordnete Krüger im Haushaltsausschuß die Regierungsvertreter um Auskunft bat, zu welchem Zweck die Abteilung M. da sei, bekam er keine Antwort, denn
Empfohlene Zitierweise:
Reichsgericht: Urteil im Weltbühne-Prozess, AZ: 7 J 35/29 – XII L 5/31. Leipzig 1931, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:WBUrteil10.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)