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eine örtliche Veränderung, eine Verlegung, erfahren hatte.

b) Diese Abteilung heißt jetzt "Erprobungsabteilung Albatros". Es wird also mitgeteilt, daß sie auch eine Namensänderung erfahren habe, und der neue Name wird angegeben.

c) "Albatros" besitze bereits eine Versuchsabteilung, von der die "Erprobungsabteilung Albatros" zu unterscheiden sei.

d) Diese "Erprobungsabteilung Albatros" sei zu Lande dasselbe, was an der See die "Küstenflugabteilung der Lufthansa" darstelle.

Damit nimmt dieser Satz Bezug auf das im vorhergehenden Unterabschnitt "Seemannlos" Gesagte, wo es heißt: "Nun pfeifen aber bereits die Spatzen von den Dächern, daß die Severa nichts anderes, als eine getarnte Abteilung der Marineleitung ist." Damit wird mitgeteilt, daß das Reichswehrministerium bezw. die Heeresleitung bei der Firma Albatros eine Erprobungsabteilung - für Flugzeuge - unterhalte.

Gruppe B. Sie betrifft die Mitteilung der Tatsache, daß die beiden Abteilungen Severa und die Erprobungsabteilung Albatros eine jede etwa 30 - 40 Flugzeuge, manchmal sogar mehr besitzen.

Gruppe C. Hier wird die Tatsache mitgeteilt, daß nicht alle Flugzeuge immer in Deutschland seien. Hiermit wird, - ins Positive übertragen - mitgeteilt, daß sie zeitweilig im Ausland seien. Daß hiermit noch etwas Besonderes gesagt sein solle, ergibt sich daraus, daß der Satz ohne Satzpunkt schließt; dafür aber durch Punktierung mit drei Punkten andeutet, daß eigentlich noch mehr zu sagen wäre, das zu ergänzen aber dem Nachdenken der Leser überlassen bleiben solle.

Die Tatsachen zu A II, B und C entsprechen nach der eidlichen gutachtlichen Bekundung des Zeugen und Sachverständigen Majors Himer vom Reichswehrministerium und des Sachverständigen Ministerialrats Dr. Wegerdt vom Verkehrsministerium der Wahrheit und ihre Geheimhaltung war im Interesse der Landesverteidigung, wie auch für das Wohl des Deutschen Reiches erforderlich. Letzteres wird auch von dem schriftlichen Gutachten des Auswärtigen Amtes vom 24. August 1931, das gemäß § 256 Abs. 1 StPO. in der Hauptverhandlung verlesen worden ist, bestätigt. Unter dem Gesichtspunkt, daß die Geheimhaltung im

Empfohlene Zitierweise:
Reichsgericht: Urteil im Weltbühne-Prozess, AZ: 7 J 35/29 – XII L 5/31. Leipzig 1931, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:WBUrteil18.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)