Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 1.pdf/406

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

gegenüber wie auch in Briefen an die verbündeten Städte, denen es von seinem Gewaltstreich Kunde gab, machte es zu dessen Begründung das höchst „ungutliche“ Handeln des Grafen von Sulz geltend. Uebrigens habe ja die Herrschaft an den Leuten und Gütern, zu denen Basel jetzt gegriffen habe, gar kein Recht, solange sie nicht den Baslern, denen sie versetzt seien, ausgelöst werden.

Jedenfalls hatte Friedrich nun sehen können, daß Basel die Sache ernst nahm und sich nicht länger hinhalten ließ. Er kam im Mai von Wien in die Vorlande und ließ Basel wissen, daß er Verhandlungen anzuknüpfen geneigt sei. Das gewohnte Treiben begann wieder: Markgraf Rudolf ward sichtbar und machte den Vermittler; Straßburg, Bern, Solothurn, Zürich ließen ihre Gesandten reiten; zu Baden im Aargau kam man zusammen und verhandelte. Am 10. Juli 1411 wurde hier der Vergleich abgeschlossen. Es war ein dürftiges Instrument, überaus kurz gefaßt und in ganz allgemeinen Ausdrücken die Beilegung aller Zwistigkeiten und Forderungen aussprechend. Auch seine Besiegelung durch den Herzog ließ, wie es scheint, auf sich warten, und so war die Wirkung dieses Vergleiches von vorneherein eine überaus schwache. Man glaubt den Akten sogar entnehmen zu sollen, daß überhaupt Alles beim alten blieb. Wenn auch inzwischen ein neuer Landvogt bestellt worden war, Burchard von Mansperg, die Herrschaft befolgte auch durch diesen das bisherige, ihr vorteilhafte System. Täglich bestürmten die Zibolle den Rat mit Klagen, daß ihre Güter ihnen vorenthalten würden wie vordem, und drangen auf Handhabung des Vergleichs.

Der Rat machte dem Landvogt die nötigen Vorstellungen, aber unternahm weiter nichts. Er war zur Zeit von anderen politischen Absichten und Plänen beherrscht; gelangen diese, so hatte er ein Mittel, um auch die Angelegenheit mit Herzog Friedrich nach Wunsch zu regeln.


Zunächst schuf Basel Klarheit in seinem Verhältnisse zum Adel. Die für die adligen Bürger geltende Ordnung setzte in der Hauptsache fest, daß kein Edler sein Bürgerrecht vor Ablauf von fünf Jahren ohne Willen des Rates aufgeben könne, daß er das Ungeld zahlen, mit der Stadt leiden und meiden, ihr mit seinen Festen, Schlössern, Landen, Leuten und Gut dienen solle. Noch in den letzten Jahren[WS 1] waren mehrere Edelherren zu Bürgern angenommen worden und hatten diese Ordnung beschworen. Im Kriege mit Katharina hätte gerade diese Gruppe von Bürgern gute Dienste leisten können; aber Manche unter ihnen versagten. Georg Meier von Hüningen

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Jahrrn
Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 387. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/406&oldid=- (Version vom 1.8.2018)