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Bischof Burchards her, Vogt von St. Alban war und als solcher die Gerichtsbarkeit beanspruchte, diese auf Klage des Priors im Jahre 1221 absprach.

Von da an finden wir Ministerialen des Basler Hochstifts im Besitze der Stadtvogtei, aus den Geschlechtern Kraft, von Straßburg, Schaler, Reich, Münch, von Eptingen, Vitztum.

Noch ist Wesen und Inhalt des Amtes zu bezeichnen. Zeugnisse hierüber sind der Schied Heinrichs von Horburg und das Bischofsrecht Heinrichs von Neuenburg.

Twinch und alle gerichte sint des bischoffes und der die si von im hant. Der Vogt ist Beamter des Bischofs, nicht Reichsvogt, wenn er auch unter Königsbann dingt. Er präsidiert an Stelle des Königs, wird aber durch den Bischof bestellt.

In die Kompetenz des Vogtsgerichtes fallen die Immobiliarprozesse. Vor allem aber die hohe Gerichtsbarkeit, das Richten über tiubde und vrevel, furtum et temeritas. Nur für die kleinen Übertretungen ist der Schulheiß zuständig. Und zwar kann auch der Bischof das Gericht präsidieren; die Zeit gestattete dies jetzt auch einem geistlichen Herrn. Alle Sachen, die der Vogt richtet, kann auch der Bischof richten; doch wenn es an die blutige Hand des Henkers geht, entfernt sich der Bischof und heißt den Vogt richten; denn nur dieser hat den Königsbann.

Von den Bußen kommen nach altem Recht dem Vogt 1/3, dem Bischof 2/3 zu. Doch scheint durch das Abkommen Heinrichs von Thun mit König Friedrich auch hier wie beim Gewerf Halbteilung eingeführt worden zu sein.

Der Ort des Vogtsgerichtes lag wahrscheinlich außerhalb des bischöflichen castrum, unten neben der freien Königsstraße. Der „heiße Stein“ auf dem Marktplatz darf vielleicht als die beim Gerichtsplatz gelegene ursprüngliche Stätte der Exekutionen gelten.


Auf diese Vogtei nun griff Rudolf von Habsburg. Es sollte gezeigt werden, daß Basel unmittelbar ans Reich gehöre; in solcher Absicht schuf der König eine Reichsvogtei zu Basel; er nahm die Wahl des obersten Richters aus den Händen des Bischofs und machte sie zu einer Sache des Reiches. Er verfuhr in Basel, wie er in Chur und in Augsburg verfuhr. Wie die dortigen Vogteien durch ihn zu Reichsvogteien gemacht wurden, so tritt jetzt in Basel an die Stelle der Herren aus dem Stadtadel ein Reichsbeamter. Dies war der Aargauer Hartmann von Baldegg, ein in den Geschäften König Rudolfs vielbewährter Mann, durch machtvolle Größe

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 47. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/66&oldid=- (Version vom 1.8.2018)