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eines Verbandsgenossen arbeiten usw. Alles dies ward verabredet auf einem Bundestage zu Laufenburg am 27. Dezember 1435, wo unter den Basler Genossen Meister Hans Hertlieb einer der „houptlüte im Niderland“ war. Schon 1434 hatte der Bund von Kaiser Sigmund eine Bestätigung seiner Rechte und Freiheiten und 1435 den Ritter Henman Offenburg als Schirmherrn erhalten. Aber die Städte sahen diese Bewegung ungerne; sie empfanden eine solche landschaftliche Organisation als Hemmung oder Bedrohung ihrer eigenen Verkehrshoheit. Was die Hafner bisher festgesetzt hatten, mochte ja unbedenklich sein; aber ließ man sie gewähren, so konnte der Bund erstarken und Ordnungen treffen, die gemeinen Landen schädlich waren und auch den gemeinen Mann irreten. Basel erließ daher Rundschreiben an die Städte des Bundesgebietes und trieb wiederholt Konferenzen zusammen; ein Ergebnis dieser Bemühungen ist uns nicht bekannt.


Ähnliches verlautet von den Ketzlern oder Kaltschmieden, die nicht nur den Verkauf, sondern auch die Herstellung ihrer Ware zum Teil im Herumziehen betrieben und daher Organisation in landschaftlichen Verbänden zu suchen veranlaßt waren; nur wer diesen angehörte, sollte zur Ausübung des Gewerbes in einem bestimmten Kreise berechtigt sein, jeder Eingriff, namentlich der durch vagierendes Gesindel geschehende, von Verbandes wegen abgewehrt werden. Seit dem Ende des XIV. Jahrhunderts finden wir solche Verbände, und unter diesen erlangte der unter dem Protektorat der Herren von Ratsamhausen stehende, dem die rings um Basel im Gebiete zwischen dem Hauenstein und dem Hagenauer Forst, in Pruntrut usw. arbeitenden Keßler angehörten, gleich den Hafnern 1434 eine kaiserliche Bestätigung seiner Rechte. Aber hier vernehmen wir Nichts von einer städtischen Opposition. Diese hatte bei den Hafnern einer Neuerung gegolten; der Keßlerbund aber bestand schon, und die Städte hatten sich mit ihm zurechtgefunden. In welcher Weise dies geschah und die Ansässigkeit in der Stadt, die Zugehörigkeit zur Zunft mit dem Gewerbebetrieb auf dem Lande vereinigt werden konnte, zeigt das Abkommen, das der Basler Rat 1434 mit dem Schirmherrn der Keßler, Eglolf von Ratsamhausen, schloß. Eglolf hatte über Eingriffe der städtischen Kupferschmiede geklagt und sich auf das herkömmliche Recht seiner Keßler berufen; Gleiches hatte der Rat geltend gemacht. Zuletzt einigte man sich dahin, daß die in Basel ansässigen Kupferschmiede, wenn sie draußen im Lande arbeiten wollten, dem Verbandsherrn zu huldigen und die Verbandstage zu Breisach zu besuchen schuldig, zu den persönlichen Diensten der Landkeßler für den Verbandsherrn aber nicht verpflichret sein

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 461. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/482&oldid=- (Version vom 10.11.2016)