Seite:Westfaelischer Friede IPM 1649 012.jpg

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Fürsten vnd Ständen deß Röm. Reichs / dessen Vergleichung / vermittelst freundtlicher Vnterhandlung / vnd andern gütlichen Mitteln / jedoch ausser Waffen vnd Kriegs-Process, zu befördern vnd zu suchen frey stehen.

Nebenst diesem beyderseits vff gute Freundtschafft vnd allgemeine Amnesti begründtem fundament, sollen alle vnd jede deß Heyl. Römischen Reichs Chur:Fürsten / Stände / (die ohnmittelbare freye Reichs-Ritterschafft mit eingeschlossen) vnd deren Lehenleute / Vnderthanen / Bürger vnd Innwohner / welchen / auß Veranlassung der Böhmischen vnd Teutschen Vnruhe / oder der hin: vnd wider entstandenen Bündnussen / von einer oder andern Parthey ichtwas Nachtheil oder Schaden / vnter einigem Praetext oder Schein / zugefügt worden were / so wohl was anlangt die Landtschafften / Lehen: Affterlehen / vnd eygenthümbliche Güter / als Ehre / Würden / Freyheit / Recht vnd Gerechtigkeit / in den Stand / in Geistlichen vnd Weltlichen Sachen / in welchem sie sich für der Entsetzung vnd Destitution befunden / oder mit Recht befinden mögen / vollkömblich wider eingesetzt werden: ohngehindert immittelst aller deme entgegen fürgangenen Veränderungen / so hiemit cassirt sind.

Falls auch die Besitzere derjenigen Güter vnd Gerechtigkeiten / so restituirt werden sollen / sich mit gnugsamen Grund gefast zu seyn / erachten würden / so sollen jedoch selbige die Restitution oder Widereinsetzung / keines Wegs behindern / es mögen aber solche nach beschehener Restitution für ordentlichem Richter / examinirt werden.

Vnd obwohln auß dieser vorgehenden gemeinen Regul, welche / vnd wie weit sie wieder in den vorigen Stand zu setzen seyen / So ist jedoch / auff etlicher Anhalten / von etlichen wichtigen sachen / als folgt / sonderbare Anregung zu thun / beliebt worden / jedoch dergestalt / welche nicht außtruckentlich benendt oder vffgehoben seyn / derentwegen nicht für außgelassen / oder außgeschlossen gehalten werden sollen.

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand III., Ludwig XIV.: Westfälischer Friede - Vertrag von Münster. Frankfurt am Main: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPM_1649_012.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)