Seite:Westfaelischer Friede IPM 1649 020.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

wechselßweise beobachtet werden. Jedoch daß dieser Zeit besagte praecedentz oder Vorsitz Herr Marggraff Friderichen / so lang er am Leben ist / verbleiben.

Wegen der freyen Herrschafft Hohengeroltzeck ist verglichen / vff dem Fall die Fraw Marggräffin zu Baden ihren Rechtlichen Zuspruch an besagte Baronat, mit beglaubten Vrkunden zu genügen erweisen wird / so soll die Widereinräumung hierüber ergangenem Vrtheil / cum omni causa, omniq; jure, vermög der Documenten alsobalden geschehen. Vnd diese Erörterung aber solle innerhalb zweyen Jahren / von Zeit deß publicirten Friedens fürgehen. Vnd sollen endlich keine Handlungen / Verträge oder Vorbehaltungen / so wol allgemeine / als sonderliche / in gegenwärtigem Friedens-Instrument befindtliche Clausula (welche ins gesampt außtrücklich / vnd vff Ewig / Krafft dieses sollen vngüldig seyn) an einer oder andern Seythen / zu einiger Zeit hinführo / gegen diesen special-Vergleiche angezogen oder gestattet werden.

Diejenige Articul / nemblich Hertzog von Croy / etc. die Sache Nassaw-Siegen / etc. Johann Albrecht Graffe zu Solmß / etc. Item das Hauß Solms / Hohen-Solmß / etc. Die Graffen von Ysenburg / etc. Die Rheingraffen / etc. Die Wittib Herrn Ernsten / Graffen zu Sayn / etc. Das Schloß und Graffschafft Falckenstein / etc. Es soll auch wieder eingesetzt werden das Hauß Waldeck / etc. Joachim Ernst Graff von Ottingen / etc. Item das Hauß Hohenlohe / etc. Friderich Ludwig / etc. Ferdinand Carlen / etc. Das Hauß Erbach / etc. Die Wittib vnd Erben deß Graffen von Brandenstein / etc. Der Baron Paul Kevenhüller / etc. Diese allzumaln sollen dergestalt allhier einverleibt seyn / als ob sie mit gleichmässigen Worten / wie solches in dem Käys. vnd Schwed. Instrument beschehen / eingeführt weren.

Die Contracten, Veränderungen / Verträge / Handschrifften vnd verbrieffte Schulden / so durch Zwang vnd Furcht von Ständen oder Vnderthanen erpreßt (massen sich insonderheits beklagen die Stätte / Speyer / Weissenburg am Rhein / Landaw /

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand III., Ludwig XIV.: Westfälischer Friede - Vertrag von Münster. Frankfurt am Main: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPM_1649_020.jpg&oldid=- (Version vom 6.5.2018)