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liegt sogar in einer grösseren Zahl von Originalausfertigungen vor, von denen sich mehrere im gleichen Archive befinden können. Beseitigt man also ohneweiteres vitiöse Kleinigkeiten im Abdrucke, so geht hiedurch, unter Umständen, zugleich auch ein Kennzeichen der benützten Urschrift verloren. Ich weiss aus eigener Praxis, dass ich ein Mal eine mir mitgetheilte Abschrift einer Urkunde für sehr ungenau zu halten geneigt war, nachdem ich sie mit dem, wie ich glaubte, einzigen Originale verglichen hatte. Die Gattung der Urkunde und deren Inhalt liessen eine in duplo erfolgte Ausfertigung nicht voraussetzen. Gleichwohl war ein zweites Original vorhanden, welches einige nicht ganz unbedeutende Varianten gab. Ein Editor welcher sich erlaubt schadhafte Stellen brevissime zu verbessern, kann daher in die Lage kommen, dass man auf die Vermuthung verfällt, er habe gar nicht nach dem Originale edirt. Vielleicht wäre sogar für alle im Texte vollzogene Emendationen die gesperrte Schrift anzuempfehlen, damit die erfolgte Abänderung auch typographisch bemerkbar gemacht werde. Die im Texte beseitigten vitiösen Worte kann man dann, ohne weitere Bemerkung, in eine Note setzen. Nur dann wird es nöthig werden, sich über die im Texte gewählte Lesart

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/32&oldid=- (Version vom 1.8.2018)