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und des Widerspruchs verharren. Du wollest dich aber in deiner Noth nicht ferner abhalten laßen, von ihm, deinem Pfarrer, das Sakrament zu nehmen und versuchen, ob du es ertragen könnest, in solchem Widerspruch bei ihm zu Gottes Tisch zu gehen.“ – Das ist mein elender Rath, den ich zu geben habe. Dieser Rath wird um so schwieriger zu befolgen sein, weil sich unsere Gegner in die Lage derjenigen, die ihn befolgen sollen und wollen, schwerlich versetzen und von ihnen ein auch in formalen Dingen und im Ausdruck untadeliges Verfahren verlangen werden. Es hilft einem Menschen nicht, daß er Recht habe, sondern er muß sein Recht so vertheidigen und wahren, daß man ihn nicht angreifen kann. Verkehrte Vertheidigung zerstört zumal bei selbst unbilligen und ungerechten Menschen jeden Sieg des Rechtes. Da wir und unsre Brüder das nicht blos wißen, sondern mannigfach erfahren haben, so dürfen wir uns der Anforderung, auch in dem oben angegebenen Verfahren der Protestation unsträflich zu verfahren, durchaus nicht entziehen. Die schwierige Aufgabe muß mit aller Bescheidenheit und Rücksicht, mit heiliger Besonnenheit und Einhaltung des rechten Maßes in Wort und Benehmen gelöst werden, und wird es ganz am Orte sein, diese ernstliche Anmerkung unserem Rathe anzuhängen.

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 Man darf sich aber nicht verhehlen, daß auch die richtige maßvolle Ausführung dieses Raths ihre Seelengefahren habe. Ein kluger Pfarrer der Gegenpartei hört dich am Ende an und läßt dich reden, rechnet es schon für Gewinn, wenn nur irgendwie die Scheidung aufhört, verläßt sich darauf, daß so eine Protestation bei thatsächlicher Theilnahme an seinem Abendmahl keine weitere Folge, keine Wirkung haben könne, daß sich kein Mensch darum kümmern werde. Er ist am Ende auch klug genug, dich

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Wilhelm Löhe: Gutachten in Sachen der Abendmahlsgemeinschaft. Verlag der C.H. Beck’schen Buchhandlung, Nördlingen 1863, Seite 35. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Gutachten_in_Sachen_Abendmahlsgemeinschaft.pdf/35&oldid=- (Version vom 1.8.2018)