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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts | |
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- 6) Der Pathe ermahnt seinen heranwachsenden Täufling öfter, den in seinem Namen geschloßenen Taufbund zu halten.
- 7) Der Pathe ermahnt seinen Täufling, besonders bei herannahender Confirmation, zur rechten Erneuerung seines Bundes, ist, wo möglich; Zeuge bei der Confirmation und Bundeserneuerung seines Täuflings und führt ihn, wo möglich, zum Altar und Sacramente, wie er ihn zum Taufstein gebracht hat.
- 8) Beim Absterben der Eltern sorgt der Pathe, soviel als möglich, dafür, daß sein Täufling im Taufbund erzogen werde.
- 9) Der Taufpathe schließt seinen Täufling unter allen Umständen in sein Gebet und Vater unser ein.
Da die Pflichten der Taufpathen, wie wir gesehen haben, so schön und
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/20&oldid=- (Version vom 8.8.2016)
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/20&oldid=- (Version vom 8.8.2016)