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allen diesen Fällen würden wir jenen ein Gutachten des Kollegiums der Fabrikinspektoren vorausgehen lassen.

Demselben Kollegium wünschten wir endlich die Aufgabe zugewiesen, je am Schlusse des Jahres in einen Generalbericht zu Handen des Bundesrathes die Wahrnehmungen und Beobachtungen über die Ausführungen der gesetzlichen Vorschriften, sowie über die Wünsche und Bedürfnisse der Arbeiter niederzulegen.

Ob den Fabrikinspektoren auch gewisse Strafbefugnisse einzuräumen wären, um das Gewicht ihrer Stellung und ihre Autorität zu erhöhen, wollen wir unentschieden lassen. Allein auch dieß ist eine Frage, die der Erörterung in den gesetzgebenden Räthen wol werth wäre.

Wir kommen zur zweiten Hauptfrage: zum Normalarbeitstage.

Auch dieser Frage gegenüber ergeht man sich vielfach in Sophismen und der Verfasser jener Artikel „wider den Normalarbeitstag“ hat hierin des Guten fast zu viel geleistet.

Wollte doch dieses Postulat schon damit anrüchig gemacht werden, daß der Franzose – er, „der leichten Herzens und Blutes seiner angestammten Menschenrechte sich begibt“ – der Franzose ganz allein es ist, der „sich dieser gesetzlich geregelten Arbeit des Mannes erfreut.“ Und die politischen Errungenschaften, die segensreichen Früchte der ersten französischen Revolution, so blutig und grausam sie auch war, sie sollten bei uns so sehr vergessen sein, daß man den Franzosen so rundweg den Sinn für Freiheit abzusprechen sich erkühnt?

Empfohlene Zitierweise:
Carl Zehnder: Aerztliche Glossen zum Fabrikgesetz-Entwurf : mit Anhang. Cäsar, Zürich 1876, Seite 13. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:ZehnderAerztlicheGlossen.pdf/16&oldid=- (Version vom 1.8.2018)