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tragen, daß sie während dieser Zeit auch ihres Lohnes nicht verlustig gehe.

Es kann dieß aber nur dann geschehen, wenn wir sie während dieser Zeit der Unterstützung einer Krankenkasse theilhaftig werden lassen.

Nur darf auch das kein Almosen sein! Wie die Wahrscheinlichkeit der Erkrankung und ihrer Dauer, so läßt sich auch die Wahrscheinlichkeit berechnen, wie oft die Frau als Schwangere die Wohlthat der Kasse in Anspruch nehmen wird, und je nach dieser Wahrscheinlichkeit auch die Beitragsquote, die sie in Aussicht auf jene Möglichkeit der Krankenkasse zu leisten hat. –

Damit nun hätten wir die Postulate festgestellt, die der Hygieiniker schon heute an ein Fabrikarbeitergesetz zu stellen hat, wenn es das Gesundheitswohl derselben in Wahrheit fördern soll.

Ob ein Gesetz lebensfähig und praktisch durchführbar sei, hängt wohl hauptsächlich davon ab, ob es gewisse Prinzipien ausspricht, die im Volksleben, im Volksbewußtsein bereits festen Fuß gefaßt haben oder ob theoretische Liebhabereien in demselben ihren Ausdruck finden und bis in’s Detail sich breit machen wollen. Allein ebenso bedeutungsvoll für seine Lebensfähigkeit ist es, daß nicht die eine Partei der andern das Gesetz diktire.

Beides sollte vermieden werden!

Die sozialistischen Theorien, die in dem Verhältniß zwischen Arbeiter und Arbeitgeber nur unberechtigte Ausbeutung erblicken, ja die den Letztern so gerne jede Berechtigung der Existenz absprechen möchten, sie haben ebenso wenig

Empfohlene Zitierweise:
Carl Zehnder: Aerztliche Glossen zum Fabrikgesetz-Entwurf : mit Anhang. Cäsar, Zürich 1876, Seite 37. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:ZehnderAerztlicheGlossen.pdf/40&oldid=- (Version vom 1.8.2018)