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gegenüber den Gefahren des bei uns nun einmal beliebten giftigen Fabrikates.

Mag nun der Bund auf unsern Vorschlag, der ihm, abgesehen von den sanitarischen Interessen, überdieß auch einigen Gewinn verspricht, eingehen, mag er sich darauf beschränken, die Fabrikation mit giftiger Phosphormasse zu untersagen – wir haben dieses Beispiel hier nur deßhalb aufgeführt, weil wir die Tragweite des projektirten Gesetzes für das Wohl und Wehe des nur zu oft ohne Ahnung der Größe der Gefahr den bedenklichsten Einflüssen preisgegebenen Arbeiterstandes an diesem einen Beispiel würdigen lernen.

Werfen wir von da aus einen Blick auf die Postulate über die Verwendung von Frauen und minderjährigen Arbeitern in den Fabriken überhaupt!

Wenn irgendwo, so liegt hier die Gefahr nahe, daß die Interessen und das Gedeihen der Industrie durch rücksichtslose Geltendmachung der Gesundheitsinteressen dieser allerdings des staatlichen Schutzes am meisten Bedürftigen schwer bedroht werden können. Gibt es doch mehr als eine Industrie, die der Mitarbeit der wohlfeilern weiblichen und minderjährigen Arbeiter nicht entrathen kann, wenn sie konkurrenzfähig bleiben soll. Allein nicht nur diese Industriezweige sind es, denen dadurch schwere Schädigung droht; es ist auch die Oekonomie der Arbeiterfamilie selbst, welcher der wenn auch noch so geringe Lohn, den die der Schule entlassenen Kinder aus der Fabrik heimbrachten, doch immer etwas aufgeholfen und eine Aufbesserung ihrer Ernährung, Kleidung, Wohnungsverhältnisse etc. möglich gemacht hat.

Empfohlene Zitierweise:
Carl Zehnder: Aerztliche Glossen zum Fabrikgesetz-Entwurf : mit Anhang. Cäsar, Zürich 1876, Seite 47. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:ZehnderAerztlicheGlossen.pdf/50&oldid=- (Version vom 1.8.2018)