Teufelspakt des David Lipsius

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Textdaten
Autor: David Lipsius
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Titel: Teufelspakt des David Lipsius (WS)
Untertitel:
aus: Universitätsarchiv Tübingen 9/1 Nr. 22
Herausgeber:
Auflage:
Entstehungsdatum: 29. November 1596
Erscheinungsdatum: 1977
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Erscheinungsort: Tübingen
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Originaltitel:
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Originalherkunft:
Quelle: Volker Schäfer, Tübinger Teufelspakte, in: „...helfen zu graben den Brunnen des Lebens“, Tübingen 1977, S. 72-77, hier S. 77 Commons
Kurzbeschreibung: Ausfertigung eines Teufelspakts im Universitätsarchiv Tübingen
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Bearbeitungsstand
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Ich, David Leipzig von Erffurdt aus Thuringen, schreibe und thue dir kunt, Awerhan in der Hellen, das ich mit dir will einen Pact machen und dein sein will, wen du mir itzundt, wen ich wieder heim kome, 3 goltgulden zu dem brief legen wirst, und darnach mit mir das wirst eingehen, waz ich begere. Bin einer Antwort gewertigk.

Anmerkungen (Wikisource)

Am 11. Dezember 1596 meldete der Prorektor Daniel Mögling dem Senat der Universität Tübingen, auf dem Tisch des David Leipzig – dieser hatte sich am 30. April des gleichen Jahres immatrikuliert – sei am Vortag ein Zettel gefunden worden, mit dem sich der Student gegen Geld dem Satan verschrieben hatte (obiger Text). Das Gremium reagierte nicht mit Hexenhysterie, sondern besonnen. Es ließ den Übeltäter in den Karzer werfen und ordnete eine Untersuchung an. Dabei ergab sich, dass der hochverschuldete Student den Pakt in finanzieller Bedrängnis eingegangen sei. Als Vorbild verwies dieser auf eine Lesung aus dem Volksbuch vom Doktor Faust durch Magister Urban Busius, der ebenfalls in den Karzer gebracht wurde. Am 20. Dezember hatte sich der Senat wohl von der Harmlosigkeit des armen Sünders überzeugt, denn er wurde entlassen, um an Weihnachten an den kirchlichen Feiern teilnehmen zu können. Bis ihn seine Verwandten abholen würden, wurde ihm Hausarrest verordnet. Als aber am 8. Januar 1597 der Prorektor dem Senat berichten musste, Leipzig habe dem Kronenwirt mehrere silberne Löffel und Becher gestohlen, wanderte er wieder in den Karzer und man beschloss am 13. Januar ein reguläres Strafverfahren zu eröffnen. Doch die Fürbitten der Verwandtschaft hatten Erfolg: Am 16. Februar schwor der Missetäter Urfehde, tags darauf kam er frei und wurde in die Heimat Erfurt abgeschoben, nachdem sich seine Vormünder für die Bezahlung der Schulden verbürgt hatten.