Topographia Saxoniae Inferioris:Ottin
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Oitin / Oytin / Eutyn.
Von diesem Stättlein schreibet offtangezogener Andreas Angelus, in seiner Holsteinischen Stätt-Chronick / cap. 27. also: Wannen der Nahme Oitin sey / ist mir vnbewust: Die Chorographia aber zeiget an / daß diß Stättlein / sampt dem Schlosse dieses Nahmens / lige in Wagria / in die 4. Meilen von Lübeck / gegen Mitternacht werts. Das Schloß / vnd das Stättlein Oitin hat anfänglich / im 1160. Jahr / gebawet Graff Adolph in Holstein / diß Nahmens der Ander / Adolphi deß Ersten Sohn / vnd Adolphi deß dritten Vatter. Vnd zwar / daß dem also sey / bezeuget / vnter andern / auch der Königliche Statthalter (Herr Heinrich von Rantzow) da Er in Encomiis Urbium Holsatiae, also schreibet: Arx Oitinensis clara est primaria sedes Quae Lubecensis Praesulis esse solet. In der alten Sächsischen Chronicken stehet / daß Bischoff Gerold zu Oldenburg / in der Ordnung der Zwölffte / vnd der Erste zu Lübeck / die Statt Oitin gebawet habe. Da die von Lübeck / mit den Holsteinern / kriegeten / nahmen Sie zwar Oitin ein; aber König Christianus der Dritte in Dennemarck / hats balde wieder einbekommen / im 1534. Jahr. Das Wappen dieses Stättleins ist ein schlecht groß Nesselblat / allerding wie das Holsteinische Wappen / außgenommen / daß das Wort Vtin dabey stehet. Biß hieher Angelus. Der dänische Historien-Schreiber / Pontanus, meldet / in Chorogr. Daniae, von diesem Ort / kürtzlich also: Oitina sub Adolpho II. adhuc pagus existens, Colonos ex Hollandia accepit, quibus cultior reddita. n dem 5. Theil deß G. Braunen Stättbuchs / stehet; daß obgedachter Erbawer dieses Orts / Adolphus II. das Schloß allhie / zusampt 300. Morgen Lands / vmbs Jahr Christi 1159. dem Anno 952. durch Keyser Otten den Ersten gestifftem Bistumb Oldenburg / oder Aldenburg / geben habe: vnd dergestalt seye solches Schloß der Bischöffe zu Oldenburg / vnd hernach / da das Bistumb gen Lübeck verlegt worden / selbiger Bischöffe fürnehmste Wohnung worden; welches / zusampt dem Stättlein / einsmals die Lübecker erobert; aber die Holsteiner wieder bekommen / vnd / König Christian der Dritte von Dennemarck / solchen Ort / mit gewissen Conditionen / dem Bischoff von Lübeck / vnd den Domherren / wieder zugestellt habe: Es seye dabey ein See / vnd ein Thiergarten / vnd ein Dom / vnd in solchem 12. Canonici. Vnd dann / schreibet Nicolaus Helduaderus, in sylva Chronol. p. 97. daß / als Graff Christoff von Oldenburg / Anno 1534. seinen gefangenen Vettern / König Christian den Andern zu Dennemarck / erledigen wolte / sey Ihme Marcus Meyer / von den Lübeckern / zugeben worden / der / vnter anderm / auch das Bischoffliche Schloß Eutyn eingenommen / vnd die Clöster Reinfeld / vnd Arnsböcke / gebrandschatzt; aber Johann Rantzau / Eutyn wieder [189] erobert habe. Der Zeit hält allhie Hoff Herr Johann / Hertzog von Holstein / Bischoff zu Lübeck; wie oben bey Lübeck gesagt worden ist. |