Topographia Saxoniae Inferioris:Woltigeroda
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Woltigeroda / oder Woltkeroda /
Ein Cistercienser Jungfrawen-Closter / im Stifft Hildeßheim / nahend den Gräntzen deß Stiffts Halberstatt / vnd eine Meil wegs von Goßlar gelegen. Der Abbt von Keyßheim / ist / von seinem Cistertzer Orden / zum General Commissario deputirt / vnd auch / von den Keyserlichen Commissarien / zum Administratorn dieses Closters verordnet worden / der / durch den Abbt zu Walckenried / als seinen subdelegirten Commissarium, im Jahr 1629. erstlich vier rechte Nonnen seines Ordens / sampt 2. Novitz- vnd einer LeyenSchwester / in solches geführt. Als aber Anno 30. die Jesuiter dieses Closter / vom Keyser Ferdinando II. erhalten / vnd darauff willens gewesen / ein Probhauß / oder Novitiat / allda auffzurichten; so haben Sie / in beyseyn ihres Superioris, oder Rectoris zu Goßlar / vnd des Amptmans von Widela / den 12. Aprilis / Anno 1631. am Sonnabend vor dem Palmtag / die Closter-Jungfrawen mit Gewalt auß dem Closter gezogen / nach dem kurtz zuvor ihr Probst / oder Beichtvatter / Michael Götz / auch Cisterzienser Ordens / auß dem Closter Keyßheim / in der Statt Braunschweig / die dem besagten Closter Woltigeroda gehörige KirchenKelch / wieder begehrt / auch erhalten hatte; wie hievon Romanus Hay, ein Benedictiner Mönch / in Aula Ecclesiastica, et Horto Crusiano, p. 251. weitläuffig. [242] läuffig zu lesen; der / vnter anderm / auch dieses / p. 265. sagt: Gratulabatur sib. Novitius ille Jesuita de suo robore, quod nobiles virgines, sexu, et educatione tenerrimas, suo amplexu adeò fortiter circa ubera strinxerit , ut illarum una exinde Goslariae diutissimè decubuerit. Vnd am folgenden Blat schreibet Er also: Hi fuere Medici in Nosocomium hoc intromissi, de qualibus dicere solebat Alexander VI. expedit Medicos esse, ne Mundus habitatoribus opprimatur. Er setzet auch deß gedachten Abbts Jacobi zu Keyßheim / an höchsternanten Keyser / deßwegen / auß deß H.ReichsStifft Walkenried / den 17. Aprilen / deß gemelten 31. Jahrs / abgangenes Schreiben / darinn Er berichtet / daß der Jesuiter Provincial / Herman Gawintz / mit Zuziehung etlicher Hildesheimischen Räth / den 29.Mertzen / selbigen Jahrs / allberait hieher kommen / ins Kloster gefallen / vnd alle desselben Diener in Pflicht genommen. Eo haben gleichwol Sie / die Jesuiten / auff ergangenes Keyserliches Vrthel / hernach dieses Closter wieder abtretten müssen; wie daselbst p. 271. stehet. Wem es aber der Zeit gehörig / vnd ob solches vnter den 9. Clöstern / in dem gedachten Stifft Hildesheim gelegen / deren sich die Hertzogen von Braunschweig / Anno 1643. auff gewisse maß / begeben / wie in dem Anno 1648. publicirten General ReichsFriedensSchluß / artic. 5. stehet / begriffen seye; daran ermangelt Vns mehrer Bericht. |