Topographia Sueviae: Pappenheim

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Topographia Germaniae
Pappenheim
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Pentzwang
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1643, S. 149–150.
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Pappenheim.

Statt vnd Schloß / am Hanenkam / so ein Ländlein im grossen Schwabenland / ist. Herr Matthaeus von Pappenheim / so von dieser an der Altmüll gelegenen Statt Vrsprung / in seinem Buch / de Origine & familia Illustr. Dominorum de Calatin cap. 63. zu lesen / schreibet diesen Nahmen allenthalben mit einem B. Es ist das Schloß allhie der Herren von Pappenheim altes Stammhauß / welches / vnnd die Statt / der gewesene General / Graf Gottfrid Heinrich von Pappenheim / etwas fortificiert / vnd ein Guarnison dahin gelegt / so die Schwedischen Anno 1633. im Junio / erobert / deren Besatzung sich hernach biß auffs Jahr 1635. gehalten / in welchem dieselbe / so zwar gering worden / auß Mangel Proviands / den Orth verlassen / vnd nach Nürenberg sich retiriert hat. Es gehört ein Gemeinds Herrschafft darzu / darinn vor diesem gemeinen Landts-Verderben / so der Krieg verursachet / dreyzehen Evangelische Pfarren gewesen seyn. Contribuiret zum RitterVierthel am Kocher / vnd helffen die Dorffschafften der Statt die Contribution tragen. Martinus Zeiller in contin. Itin. Germ. fol. 470.

Wie man / vor diesem einsmals berichtet hat / so solle dieser Orth ein Chur-Sächsisch Lehen seyn. Ein anderer vermeynt / die Herren von Pappenheim tragen das ErbMarschallAmbt deß Heiligen Reichs / vom Herren Churfürsten von Sachsen / zu Lehen. Herr Limnaeus de jure publ. Imp. sagt tomo 4. p. 599. also: An officia Electorum secularium subofficiarii ab Imperatore, an à suo quisque Electore, in feudum teneat? certò mihi non constat. De Palatini tantùm subofficiario didici, ex Besolde part. 6. consil. 258. num. 4. Eum à Palatino hoc [150] habere. Unde, ut de caeteris idem sentiam paritas rationis me movet, donec disparitas demonstretur. Im Jahr 48. eroberten die Schwedischen abermahls das Schloß allhie.