Zedler:Blut-arm

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Band: 4 (1733), Spalte: 215–216. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|4|Blut-arm|215|216}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Blut-arm|Blut-arm|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1733)}}


Blut-arm, das ist, der nicht so viel hat, daß [216]er sein Blut lösen kan, daher es heist, wer kein Geld hat, mag an seinem Leibe leiden, wer aber arm zu nennen, wird dem Erachten des Richters überlassen.