Zedler:Brandtwein-Blasen-Zinß

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Band: 4 (1733), Spalte: 1091. (Scan)

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Literatur
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Brandtwein-Blasen-Zinß, ist eine dem Lehn-Herrn schuldige Abgabe von denenjenigen, so aus Wein-Hefen oder Getreide Brandtewein abziehen.