Zedler:Carpzov, Benedictus, ein berühmter Rechts-Gelehrter

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Carpzov, Benedictus, ein Sohn des vorgedachten Benedicti

Band: 5 (1733), Spalte: 1133–1134. (Scan)

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Literatur
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Carpzov, (Benedictus) ein berühmter Rechts-Gelehrter, wurde in der Stadt Brandenburg in der Marck den 22. Oct. A. 1565 gebohren: Sein Vater Simon Carpzov war Bürgermeister daselbst, der ihn erstlich in dieser Stadt, hernach aber zu Braunschweig unterrichten ließ. A. 1583. begab er sich nach Franckfurt an der Oder, und legte sich auf die Rechts-Gelehrsamkeit, welches Studium er zu Wittenberg, dahin er sich das folgende Jahr begab, 4. Jahr lang fortsetzete. Hierauf that er eine Reise durch Teutschland, und kam A. 1590. wiederum in sein Vaterland. Bald darauf wurde er Doctor Juris in Wittenberg, auch A. 1592. Adsessor der Juristischen Facultät. A. 1594 machte ihn der Graf von Reinstein und Blanckenburg zu seinem Cantzler, doch so, daß er ihm erlaubte, zu Wittenberg zu verbleiben; worauf er A. 1599. Professor Juris daselbst wurde. A. 1602. berieff ihn Sophia, des Churfürsten von Sachsen Christiani I. Witbte, nach Dreßden, und machte ihn zu ihrem Cantzler; Der Churfürst Christianus II. aber ernennete ihn zum Adpellations-Rath. A. 1610. machte ihn auch Dorothea, Hertzogin zu Sachsen und Aebtißin zu Quedlinburg, zu ihrem Rath. Nachdem aber die verwitbete Churfürstin Sophia A. 1628. starb, begab er sich nebst[1] seiner Familie, mit Genehmhaltung des Churfürsten wieder nach Wittenberg, damit er die übrige Zeit seines Lebens daselbst in Ruhe zubringen möchte, er [1134] starb aber des folgenden Jahrs den 26. Nov. Er hat unterschiedene Disputationes Juridicas heraus gegeben, seinen Namen aber mehr durch seine Nachkommen verewiget. Er selbst hat 5. Söhne nach sich gelassen, als Conradum, Benedictum, Christianum, Joannem Benedictum und Augustum, von denen in besondern Articuln gehandelt wird. Hoens Coburg. Chron. Freher in Theatr. Witte Diar. Biograph. Küsters Marchia Illustr. V. 5. p. 46 seqq. Gottschlings Beschreib. der Stadt Alt-Brandenburg.

Anmerkungen (Wikisource)[Bearbeiten]

  1. korrigiert – im Druck uebst