Zedler:Ehe-Beredung

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Band: 8 (1734), Spalte: 337. (Scan)

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Literatur
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Ehe-Beredung, ist eine gewisse Handlung und Vertrag, so zwischen denen verlobten, oder nach vollzogener Hochzeit, zwischen denenjenigen aufgerichtet wird, so die Mit-Gifft und Ehe-Steuer versprechen, und annehmen.