Zedler:Ehebrecher, oder dergleichen anrüchtige Personen

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Ehebrecher und Ehebrecherinnen

Band: 8 (1734), Spalte: 339. (Scan)

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Ehebrecher, oder dergleichen anrüchtige Personen, ob auch gleich die Sache beygeleget und vertragen, sollen nicht in Arbeit gefördert, noch in Dienst behalten, sondern von Berg-Wercke gäntzlich abgewiesen werden; zum wenigsten wird derselbe bey der Berg-Knappschafft, wenn sie beysammen ist, nicht geduldet. Hertwichs Bergb. [1] p. 108. Berg. Inform. P. I. p. 19. §. 10.

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. WS: Christoph Herttwig: Neues und vollkommenes Berg-Buch, Dreßden und Leipzig, in Verlegung Johann Christoph Zimmermanns, 1710.
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