Zedler:Ehehafften

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Ehehafftinnen, oder Res Vniuersitatis

Band: 8 (1734), Spalte: 341. (Scan)

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Ehehafften, sind rechtmäßige Verhinderungen, und redliche Ursachen der Entschuldigung, deßwegen man nicht vor Gerichte in dem angesetzten Termine erschienen ist, welche man nachmahls im Gericht erweisen, und sein Aussenbleiben dadurch entschuldigen muß; es werden derer 4 in Rechten angegeben, Gefängniß, Leibes-Kranckheit, Wahlfarthen oder Reise ausser Landes, Herren-Dienste oder Abwesenheit in Stats-Sachen, zu denen noch gerechnet wird, ein gefährl. und unsicherer Ort, Unsicherheit wegen Weges und der Lufft, Wassers und Feuers-Noth, Ergüssung des Wassers, Vielheit des Schnees u. dergl.