Zedler:Eigenthum

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Eigenthum Christi

Band: 8 (1734), Spalte: 514. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|8|Eigenthum|514|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Eigenthum|Eigenthum|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1734)}}


Eigenthum, ist ein Recht, mit einer Sache frey und ungehindert disponiren, und alles thun zu können, was die Gesetze nicht ausdrücklich verbieten.