Zedler:Hof-Gerichte zu Rothweil
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Hof-Gerichte zu Rothweil, Wird von denen Publicisten auf gewisse Maasse zu denen Hohen Reichs-Gerichten referiret, weil es von Kayserlicher Majestät dependiret, und in dessen Nahmen Recht spricht. Mauritius Diss. de iudicio Rotwil. c.2. Q.2. Die Fundation dieses Hof-Gerichts zu Rothweil wird insgemein Conrado II. zugeschrieben, welcher es aus Danckbarkeit vor die guten Dienste, welche ihm vorher die Stadt Rothweil wider Kayser Lotharium geleistet, aufgerichtet. |