Zedler:Münsterberg, das Fürstenthum

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Münsterberg, Monsterberg

Band: 22 (1739), Spalte: 448–450. (Scan)

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Münsterberg, Lateinisch Ducatus Monsterbergensis oder Monsterbergicus, das Fürstenthum, hat von erstgedachter Stadt den Namen, und ist fast die [449] kleinste in Schlesien. Desselbigen Länge erstreckt sich zwar über 8 Meilen, aber die Breite ist desto geringer. Gegen Morgen grentzet es an das Neußische, gegen Mittag an die Böhmische Grafschafft Glatz, gegen Mitternacht an das Briegische, und gegen Abend an das Schweidnitzische Fürstenthum. Es wird in 2 Weichbilder, nemlich in das Münsterbergische und Franckensteinische, abgetheilet. In das Münsterbergische gehört die Haupt-Stadt dieses Namens, nebst dem Kloster Heinrichau, darinnen sich Cistercienser aufhalten. In dem Franckensteinischen Weichbilde liegt die Stadt Franckenstein, welchem die 2 Berg-Städte, Silberberg und Reichstein, einverleibet sind, wiewol ein Hertzog in Münsterberg nicht die geringste Jurisdiction drüber hat. Was die Hertzoge desselbigen anlanget, so hat darinnen der Schweidnitzische Stamm ehemals regieret, und ist Boleslaus, Hertzog zu Schweidnitz, welcher 1301 gestorben, der erste gewesen, dessen Sohn mit ihm gleiches Namens den Titul eines Hertzogs von Münsterberg, auch Ducis Sambicensis geführet. Eben zu dieser Zeit begaben sich einige Schlesische Printzen von den Pohlen in Böhmischen Schutz; Doch dieser Boleslaus hielt fest an Pohlen, wiewol er endlich von dem Marggrafen Carln in Mähren mit List dahin gebracht wurde, daß er gleichfalls derselben Exempel 1341 folgte. Ihm folgte sein Sohn Nicolaus, welcher Franckenstein 1348 Kayser Carln IV. verkauffte, und darauf nach Jerusalem reisete, auf dem Rückwege aber in Ungarn starb. Sein Sohn Boleslaus wurde von seinem Hof-Narren, den er sehr hart aufgebracht, mit einem Ziegelstein todt geworffen, worauf Johann, sein Sohn, die Regierung 1408 annahm. Er wurde aber von den Hußiten gar übel geplagt, indem sie Franckenstein ausgebrannt, und Münsterberg mit Sturm eingenommen, ja 1429 in einem Scharmützel ohnweit Glatz ihn gar des Lebens beraubten. Er war der letzte Münsterbergische Hertzog Piastisch-Liegnitz-Schweidnitzischer Linie, und nach seinem Tode fiel das Hertzogthum Münsterberg der Cron Böhmen heim, worauf 1443 Wilhelm, Hertzog zu Troppau, damit belehnet worden. Doch in dessen Bruder, Ernst Primislao, wurde dieses Lehn wieder offen, und kam an des Königs Georgens in Böhmen 2 Söhne, Victorinum und Heinrichen, welche der Kayser Friedrich 1462 in den Reichs-Fürsten-Stand erhoben, und sie zu Münsterbergischen Hertzogen erkläret. Heinrich, von dem an seinem Ort ein besonderer Artickel handelt, pflanzte das Geschlecht fort, und sein dritter Sohn, Carl I. nahm 1498 seine Residentz zu Münsterberg. Er starb 1536, und darauf folgte ihm sein Sohn Heinrich II. welcher die Lutherische Religion in dieses Fürstenthum eingeführet. Er verpfändete selbiges an Friedrichen II. Hertzog zu Liegnitz; allein Kayser Ferdinand I. lösete es 1551 wieder ein, und belehnte damit das folgende Jahr die Königin Isabella aus Ungarn, welche aber 1556 es wiederum dem gedachten Kayser abgetreten. Zwar brachte es des Hertzogs Heinrichs II. jüngster Bruder Johann an dem Kayserlichen Hofe dahin, daß man ihm die Einlösung dieses Fürstenthums gestattete, welches er nicht lange hernach 4 Herren von Canitz wiederum verpfändet, aber auch aufs neue eingelöset, da es denn an seinen Sohn [450] Carl Christoph gekommen, welcher aber 1569 ohne Erben gestorben. Nach ihm kamen seine beyden Vettern, Heinrich III. und Carl II. des mehrgedachten Heinrichs II. Söhne, zu dem Fürstenthum; allein sie musten, wegen der darauf liegenden Schulden, die Cammer-Güther mit allem Zugehörigen den Münsterbergischen Ständen verkauffen. Ermeldete Stände unterwurffen sich dem Kayser Maximiliano freywillig, und bekamen dadurch ansehnliche Freyheiten. Von Carls II. Söhnen, Heinrich Wenceslao zu Bernstadt, und Carl Friedrichen zu Oelß, mit dem sich der männliche Podiebradische Stamm geendigt, findet man, gleichwie auch von den übrigen Münsterbergischen Hertzogen, an ihrem Orte besondere Artickel. Im Jahr 1654 belehnte Kayser Ferdinand III. den Fürsten von Auersberg, Johann Weicharden, damit, bey dessen Familie es annoch stehet. Die Succeßions-Folge ist diese:

1) Johann Weichard 1654.
2) Ferdinand 1677, ein Sohn des vorstehenden.
3) Frantz Carl 1706, ein Bruder des vorhergehenden.
4) Heinrich Joseph Johann 1713, ein Sohn des vorstehenden.

Ubrigens siche von dem Geschlechte derer von Auersberg einen besondern Artikel im II. Bande p. 2144. u. ff. insonderheit p. 2147. Nicolaus Henelius hat ein richtiges Chronicon von diesem Fürstenthum geschrieben, so noch in Handschrifft vorhanden, und wovon im I Theile von Sommeri Scriptoribus Siles. ein Auszug befindlich. Schickfus in der Schles. Chronicke. Henelius in Silesiograph. Lucä in Schlesiens Denckwürdigk. p. 977. seqq. &c.