Zedler:Mittelbar

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Mittelbare Lehen

Band: 21 (1739), Spalte: 588. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|21|Mittelbar|588|}}
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Mittelbar, Mediatus. In Jure publico heisset mittelbarer Adel, Stand, Stadt etc. die einem hohen Reichs-Stande an ihrer unmittelbaren Landes-Obrigkeit, unmittelbar, dem Kayser und Reiche aber anderst nicht, den mittelbar unterworffen sind.