Zedler:Ober-Hof-Marschall

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Ober-Hof-Küchen-Meister

Nächster>>>

Ober-Hof-Meister

Band: 25 (1740), Spalte: 103. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|25|Ober-Hof-Marschall|103|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Ober-Hof-Marschall|Ober-Hof-Marschall|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1740)}}


Ober-Hof-Marschall, siehe Marschall, im XIX Bande, p. 1698 u. ff. Und kan hier noch angemercket werden, daß am Römisch-Kayserl. Hofe der Ober-Hof-Marschall einer der vornehmsten Minister sey. Er hat nicht allein die Jurisdiction über die Hof-Bedienten, sondern auch über die Fremden, als Abgesandten, Residenten, Agenten, Sollicitanten; er macht Quartier, wenn der Kayser seine Residentz verändert. Daher stehen unter ihm das Hof-Quartier Amt,und die dazu gehörigen Ober-Hof-Quartier-Meister, Fourirer, u. s. w. ferner das Ober-Hof-Marschall-Amt, samt seinen Räthen, Assessoren, und Bedienten. Rohrs Ceremoniel-Wisscnschafften grosser Herren, I Th. 14. Cap. 16 §.