Zedler:Observantz (öffentliche)

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Band: 25 (1740), Spalte: 277–278. (Scan)

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Literatur
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Observantz (öffentliche) Observantia publica, ist eigentlich nichts anders, als eine durchgängig eingeführte und jederman bekannte Gewohnheit. Und zwar ist solche entweder eine gerichtliche [278] oder aussergerichtliche. Tabor de Confrontatione p. 11. u. f.