Zedler:QUASI LEGATA

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Band: 30 (1741), Spalte: 115. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|30|QUASI LEGATA|115|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:QUASI LEGATA|QUASI LEGATA|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1741)}}


QUASI LEGATA, werden in denen Rechten eigentlich solche Vermächtniße genannt, welche einem oder dem andern in einem vor unbillig erklärten Testamente (Testamento inofficioso) beschieden worden. l. Titia. in fin. ff. de inoff. testam.