Zedler:Reitpage

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Band: 31 (1742), Spalte: 408. (Scan)

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Reitpage, wird an Fürstlichen Höfen derjenige genannt, welcher von der Herrschafft auf der Reitschule, die Reitkunst ex professo zu erlernen, gehalten, und folglich, wenn ihm das Glück günstig, gar zum Stallmeister gemacht, oder doch mit einem Officiersplatze bey der Cavallerie accommodiret wird. Er muß an einigen Höfen immer zu Pferde um und bey der Herrschafft seyn, wenn dieselbe ausfähret oder ausreitet; hat auch am Tractamente schon etwas mehr, als andere Pagen zu genüssen.